Eilantrag gegen Partei-Rauswurf Ehemaliger AfD-Politiker Kalbitz scheitert erneut vor Gericht
Der ehemaliger Brandenburger AfD-Politiker Andreas Kalbitz darf seine Rechte als Parteimitglied auch weiterhin nicht ausüben. Das Berliner Kammergericht wies einen entsprechenden Eilantrag ab.
Das Berliner Kammergericht hat am Freitag einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen. Damit kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben. Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt.
Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte im vergangenen Juli die Annullierung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesvorstands vom Mai bestätigt. Als Grund für den Beschluss hatte der Vorstand angegeben, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt im Jahr 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe.
- Nachrichtenagenturen dpa