Urteil bestätigt Rechtsextreme NPD muss Millionenstrafe zahlen
Ein Rechenschaftsbericht mit Unstimmigkeiten aus dem Jahr 2007 kommt die NPD nun endgültig teuer zu stehen: Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil über eine Millionenstrafe bestätigt.
Wegen falscher Angaben in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 muss die rechtsextreme NPD Strafgelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro zahlen. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012.
Im März 2009 hatte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert im Rechenschaftsbericht der NPD für 2007 Unstimmigkeiten in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes forderte die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung in doppelter Höhe, also 2,5 Millionen Euro.
Dagegen zog die NPD vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht reduzierte die Summe dann in der Revision und setzte das Strafgeld auf 1,27 Millionen Euro fest.
Eine hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht nun ab. Die NPD habe nicht darlegen können, dass ein Strafgeld in doppelter Höhe der fehlerhaften Angabe unverhältnismäßig oder sonst verfassungswidrig sein könnte.
- Nachrichtenagentur AFP