t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandMilitär & Verteidigung

Betrunken am Steuer: Erneut Ermittlungen gegen Ex-KSK-Kommandeur


Alkohol am Steuer
Neuer Skandal um Ex-KSK-Kommandeur

Von t-online
04.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Kopfbedeckung mit Abzeichen des "Kommando Spezialkräfte" (KSK): Gegen Ex-Kommandeur Markus Kreitmayr wird wegen Trunkenheit am Steuer ermittelt.Vergrößern des Bildes
Kopfbedeckung mit Abzeichen des "Kommando Spezialkräfte" (KSK): Gegen Ex-Kommandeur Markus Kreitmayr wird wegen Trunkenheit am Steuer ermittelt. (Quelle: imago-images-bilder)

Bis Ende September war Markus Kreitmayr Kommandeur des Bundeswehr-Eliteverbandes KSK. Mehrere Skandale in der Einheit führten zu seiner Ablösung. Jetzt soll er betrunken Auto gefahren sein

Gegen den früheren Kommandeur des Bundeswehr-Eliteverbandes "Kommando Spezialkräfte" (KSK), Markus Kreitmayr, wird wegen Trunkenheit am Steuer und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Wie der "Spiegel" berichtet, soll der 53-jährige am 3. September auf einer privaten Fahrt mit 1,8 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden sein. Der Ex-Kommandeur sei zunächst an einer Feuerwehrabsperrung wegen starkem Alkoholgeruch aufgefallen.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Zur Tatzeit war Kreitmayr offiziell noch Kommandeur des KSK. Am 30. September wurde er von Brigadegeneral Ansgar Meyer abgelöst. Zuvor war er wegen diverser Skandale beim weitgehend geheim agierenden KSK bundesweit bekannt geworden. Nachdem er zunächst als Reformer gegen rechtsextreme Tendenzen in der Einheit galt, geriet er dieses Jahr ins Visier der Staatsanwaltschaft. Er hatte seinen Soldaten angeboten, regelwidrig entwendete Munition straffrei abzugeben.

Eigentlich soll Kreitmayr als Abteilungsleiter Ausbildung in das Streitkräfteamt, die Kommandobehörde der Streitkräftebasis der Bundeswehr, nach Bonn wechseln. Doch dem Ex-Kommandeur drohen ernste Konsequenzen. Ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer generell als Straftat. Neben dem Verlust des Führerscheins droht eine Geldstrafe, in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website