Tricksereien bei der Bundeswehr Generäle missbrauchen offenbar Flugbereitschaft
Bundeswehrgeneräle haben offenbar unerlaubt die Flugbereitschaft für Dienstreisen genutzt. Dafür griffen sie auf einen simplen Trick zurück.
Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf interne E-Mails der Flugbereitschaft melden, seien diese Flüge als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet worden, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen.
Die Regierungsmaschinen stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung, also zum Beispiel dem Bundespräsidenten und Mitgliedern der Bundesregierung. Generäle der Bundeswehr gehören nicht zu den Anfrageberechtigten.
22 Vorfälle seit August 2015
Das Verteidigungsministerium listete auf Anfrage der Funke-Zeitungen insgesamt 22 Aus- und Weiterbildungsflüge zwischen August 2015 und Juli 2017 auf, bei denen Generäle an Bord waren. Eine Ministeriumssprecherin wird mit der Aussage zitiert, dass bei Aus- und Weiterbildungsflügen "grundsätzlich im Rahmen freier Kapazitäten die Möglichkeit des dienstlich veranlassten Mitfluges von Bundeswehrangehörigen (z.B. bei Dienstreisen)" bestehe.
Den Zeitungen liegen aber Unterlagen vor, wonach es teilweise andersherum geplant wurde: Generäle hätten Dienstreisen geplant, für die dann "Trainingsflüge" beantragt wurden.