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Bundesregierung beschließt Frauenquote für Unternehmen


Mindestanteil in Vorständen
Bundesregierung beschließt Frauenquote für Unternehmen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 06.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Christine Lambrecht (li.) und Franziska Giffey: Frauenministerin Giffey bezeichnete die Quote als einen "Meilenstein".Vergrößern des Bildes
Christine Lambrecht (li.) und Franziska Giffey: Frauenministerin Giffey bezeichnete die Quote als einen "Meilenstein". (Quelle: Kay Nietfeld/dpa-bilder)

Rund 70 Unternehmen gibt es im Dax, 30 davon haben keine Frau im Vorstand. Das muss sich jetzt ändern – für diese Unternehmen kommt die Frauenquote.

Die Bundesregierung hat die Frauenquote in Unternehmensvorständen beschlossen: Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf des Zweite Führungspositionen-Gesetzes, das unter anderem den Mindestanteil von Frauen in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen regelt. Das Gesetz sieht vor, dass Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau berufen müssen. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) nannte dies einen "Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen".

Wie Giffeys Ministerium sowie das Bundesjustizministerium mitteilten, betrifft die Quotenregelung rund 70 Unternehmen in den Dax-Indizes – von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. "Wir haben über Jahre hinweg gesehen: Freiwillig tut sich sehr wenig und es geht sehr langsam", erklärte Giffey. Dabei machten Frauen in Führungsetagen ihre Unternehmen nachweislich erfolgreicher. "Das soll sich auch endlich angemessen in den Führungsebenen der Unternehmen abbilden", ergänzte Justizministerin und SPD-Kollegin Christine Lambrecht.

Schärfere Regelung bei Bundesbeteiligung

In Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wie der Deutschen Flugsicherung oder der Deutschen Bahn soll laut Gesetzentwurf bereits in Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein müssen. Außerdem soll künftig auch in den Bundesunternehmen die generelle Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat gelten. Für die Renten- und Unfallversicherungsträger, die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit ist eine generelle Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen vorgesehen.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz außerdem Unternehmen grundsätzlich verpflichten, eine Zielgröße für Frauen in ihren Vorständen festzulegen. Wenn Unternehmen keine Frau berufen wollen, müssen sie das begründen.

Scholz: Frauenquote war "überfällig"

Mit dem Gesetz sei Deutschland dem Ziel von Chancengleichheit und Gleichberechtigung "einen Schritt näher", lobte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Die Frauenquote sei "überfällig" und die Zeit für freiwillige Maßnahmen damit "endgültig vorbei".

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält die Wirkung der Quote allerdings für begrenzt. Sie werde die nach wie vor von Männern dominierten Vorstände in Deutschland "nicht sofort auf den Kopf stellen, dafür gilt sie für zu wenige Unternehmen", sagte DIW-Forscherin Katharina Wrohlich der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). Doch das Gesetz könne bestenfalls "gleichstellungspolitische Impulse" senden und mehr weibliche Vorbilder in Führungspositionen bringen.

Ende November hatte sich die Regierungskoalition grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote für Vorstände geeinigt. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte die Pläne des Koalitionspartners scharf kritisiert – dennoch stimmte auch die Unionsfraktion schließlich dafür. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Gesetzesentwurf noch durch das parlamentarische Verfahren. Der Prozess solle noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, sagte Giffey.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP, dpa
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