Wahlkampffinanzierung der AfD SPD will Tricksereien verbieten – doch wie?
Die AfD fällt immer wieder mit zwielichtigen Methoden der Parteienfinanzierung auf. Die SPD will dem einen Riegel vorschieben. Unklar ist, wie das gehen soll.
Die SPD im Bundestag will fragwürdige Modelle zur Parteienfinanzierung gesetzlich unterbinden. "Es geht um Fälle, in denen eine Partei im Wahlkampf zum Beispiel durch Plakate, Zeitungen oder Websites von Dritten unterstützt wird, ohne dass dies in den Rechenschaftsberichten auftaucht", sagte Fraktionsvize Eva Högl der Nachrichtenagentur AFP. Hier gebe es "dringenden Handlungsbedarf".
Als Beispiel für problematische Praktiken nannte Högl die "massenhafte Verteilung von zeitungsähnlichen Publikationen zur Unterstützung der AfD im Bundestagswahlkampf 2017". Das Gleiche habe es jüngst auch im Thüringer Landtagswahlkampf gegeben. "Hier besteht eine Lücke im Parteienrecht. Für solche Unterstützungsmaßnahmen sollten die gleichen Schwellenwerte und die gleichen Darlegungspflichten wie bei Spenden an die Parteien gelten", forderte Högl.
Je mehr Gemeinsamkeiten, desto besser
Parteien müssen beispielsweise Spenden über 50.000 Euro umgehend der Bundestagsverwaltung anzeigen. Verboten ist die Annahme von Spenden unter anderem aus dem Nicht-EU-Ausland sowie von Fraktionen und Stiftungen. Publikationen wie die Gratiszeitung "Der Wahlhelfer" im Thüringen-Wahlkampf sind von den Regeln aber nicht erfasst. Die Publikation stammte nicht von der AfD, vertrat aber verschiedene AfD-Positionen.
Um eine Neuregelung zu erreichen, sei sie mit allen anderen Fraktionen außer der AfD im Gespräch, sagte Högl. "Ich rede mit dem Koalitionspartner, versuche aber auch mit den anderen Fraktionen eine Übereinkunft zu erzielen. Je mehr wir da Gemeinsamkeiten ausloten können, desto besser."
Das Thema betreffe nun einmal alle Parteien, gab die Juristin zu bedenken. "Es wäre daher nicht gut, dass nur in der Koalitionslogik zu machen." FDP, Linke und Grüne sähen den Handlungsbedarf genauso. "Kompliziert wird es im Detail: Was rechne ich einer Partei zu, wie hoch sollen die Summen sein, wer soll es kontrollieren, wie wird es veröffentlicht."
Neue Regeln schon für nächsten Bundestagswahlkampf
Es seien sich alle fünf Fraktionen einig, "dass wir das noch in dieser Legislaturperiode angehen sollten", betonte Högl. Sie sei "optimistisch", dass dies gelinge. "Idealerweise sollten die neuen Regeln schon für den nächsten Bundestagswahlkampf gelten." Allerdings sei dazu noch "einiges an Arbeit" erforderlich. "Anfang 2020 müssen wir da konzentriert rangehen, damit es noch was wird", mahnte die Sozialdemokratin.
Högl betonte zugleich, sie wolle nicht den Eindruck erwecken, dass sich das Vorhaben gegen die rechtspopulistische AfD richte. "Ich will keine 'Lex Anti-AfD' machen. Man muss sehr klar darstellen, dass das alle betrifft."
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Letztlich gehe es hier um Chancengleichheit. "Der Wettbewerb unter den Parteien soll nicht durch umfangreiche Werbemaßnahmen von Privatpersonen oder Unternehmen verzerrt werden, die versuchen, den Wahlkampf zu ihren Gunsten zu beeinflussen."
- Nachrichtenagentur AFP