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Abtreibungen: Reform des Paragrafen 218 ist wohl gescheitert


FDP erteilt Absage
Reform des Abtreibungsparagrafen 218 ist vorerst gescheitert


Aktualisiert am 10.02.2025 - 16:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Protest gegen das Abtreibungsverbot: Paragraf 218 soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, finden viele.Vergrößern des Bildes
Protest gegen das Abtreibungsverbot: Der Paragraf 218 wird vorerst nicht reformiert. (Quelle: IMAGO / IPON)
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Schwangerschaftsabbrüche bleiben in Deutschland weiter grundsätzlich illegal. Eine Reform im Bundestag scheint vorerst gescheitert zu sein.

Die Reform des Abtreibungsparagrafen 218 ist wohl zumindest für diese Wahlperiode gescheitert. Die FDP will eine Sondersitzung des Rechtsausschusses nach der Expertenanhörung an diesem Montag nicht mittragen, wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende Thorsten Lieb (FDP) t-online bestätigte. Damit dürfte die nötige Mehrheit dafür fehlen. Eine Sondersitzung aber wäre die Voraussetzung dafür, dass der Gesetzentwurf im Plenum zur Abstimmung gestellt werden könnte.

"Herr Lieb kann bestätigen, dass die FDP einer Sondersitzung des Rechtsausschusses nicht zustimmen würde", teilte das Bundestagsbüro des FDP-Rechtspolitikers auf Anfrage von t-online mit. Den fraktionsunabhängigen Gruppenantrag hatten Ende vergangenen Jahres 328 Abgeordnete in den Bundestag eingebracht. Zur sicheren Mehrheit im Bundestag fehlten damit von Beginn an nur 39 Stimmen.

Die Unterstützer waren mittlerweile zuversichtlich, die nötige Mehrheit von 367 zusammenzuhaben. Allerdings hätte der Gesetzentwurf dafür aus dem Rechtsausschuss wieder ins Plenum des Bundestags eingebracht werden müssen, damit dort die zweite und dritte Lesung hätten stattfinden können. Die erste Voraussetzung dafür wäre gewesen, den Gesetzentwurf nach der Expertenanhörung heute um 17 Uhr im Rechtsausschuss abzuschließen. Schon das scheitert nun allerdings offensichtlich an einer fehlenden Mehrheit für eine Sondersitzung des Ausschusses.

Die Befürworter beklagten schon vorher eine Blockade von Union und FDP im Ausschuss. "Das ist einfach unparlamentarisch", sagte jemand aus der Gruppe t-online. Es sei "nicht redlich, dass Union und FDP im Rechtsausschuss alles dafür getan haben, das Gruppenverfahren zu blockieren." Als Kalkül vermuteten die Befürworter: "Sie befürchten, dass es im Plenum eine Mehrheit dafür geben könnte."

Abtreibungen sind grundsätzlich illegal

Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich illegal, geregelt im Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches. Das wollte die Gruppe ändern. In den ersten zwölf Wochen nach Empfängnis sollten Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich legal werden, sofern die Schwangeren eine Beratung in Anspruch nehmen.

Zwar bleiben Schwangerschaftsabbrüche unter diesen Bedingungen auch heute schon straffrei für die Frauen. Doch neben dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen argumentierten Befürworter einer Reform damit, dass sich die Zahl der Praxen, die Schwangerschaftsanbrüche anbieten, in den vergangenen 20 Jahren halbiert habe. Sie verweisen auf eine Studie, die zeigt, dass fast 60 Prozent der Frauen Schwierigkeiten haben, einen Schwangerschaftsabbruch zu organisieren.

Schon im April 2024 war nach einem Jahr Beratung der Abschlussbericht einer Expertenkommission zu dem Thema erschienen. Die Forscher kamen darin zu dem Schluss, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit eines Abbruchs "in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar" sei. Die Forderung der Experten: Die Politik müsse tätig werden.

Die Ampelkoalition konnte sich jedoch nicht darauf einigen, die Reform mit ihrer Mehrheit durchzubringen. Die FDP hatte schon damals Bedenken. Dort argumentierten sie, die gesellschaftliche Debatte um Abtreibungen sei kompliziert und aufgeladen. Warum solle man bewusst riskieren, fragten sie, einen stabilen gesellschaftlichen Konsens ohne Not aufzukündigen? Die Union sieht das ähnlich und bezweifelt Probleme bei der Versorgung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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