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Nach Kokainbeichte: Justiz ermittelt gegen SPD-Abgeordneten Manuel Gava


"Mit einer gewissen Regelmäßigkeit"
Nach Kokainbeichte: Justiz ermittelt gegen SPD-Abgeordneten

Von afp
10.12.2024Lesedauer: 1 Min.
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Der Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordnete Manuel Gava (Archivbild): Jetzt wird die Staatsanwaltschaft aktiv. (Quelle: Sebastian Gabsch via www.imago-images.de/imago)
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Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen Manuel Gava. Der SPD-Politiker hatte eingeräumt, über Monate Kokain konsumiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt offiziell gegen den Osnabrücker SPD-Bundestagsabgeordneten Manuel Gava wegen Drogendelikten. "Wir haben jetzt das Ermittlungsverfahren eingeleitet", bestätigte Alexander Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am Dienstag.

Der Vorwurf gegen den 33-Jährigen lautet auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Eingeleitet wurden die Ermittlungen, nachdem Gava seinen Kokain-Konsum zugegeben hatte.

Gava vertritt seit 2021 den Wahlkreis Osnabrück im Bundestag. Ende November hatte er öffentlich seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag bekannt gegeben und dies mit "gesundheitlichen Gründen" begründet. Der "NOZ" gegenüber räumte Gava kurz darauf jedoch ein, über eine mehrmonatige Phase von Sommer bis Ende 2023 "mit einer gewissen Regelmäßigkeit" Kokain konsumiert zu haben.

Gava erhielt Bescheid per Brief

Das Aufnehmen von Ermittlungen gegen Abgeordnete unterliegt strengen Richtlinien, die in einem Bundesgesetz festgeschrieben sind. Nach den Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren müssen bei Mitgliedern des Bundestags zunächst sowohl die Präsidentin des Bundestags als auch das Bundesjustizministerium über die Vorwürfe informiert werden. Dies geschah laut "NOZ" in den vergangenen Tagen. Auch Manuel Gava selbst bekam Bescheid - laut Retemeyer per Brief.

Eigentlich genießen Mitglieder des Bundestags Immunität, das heißt, sie sind vor Strafverfolgung geschützt. Erst, wenn die Immunität aufgehoben ist, können Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dies war bei Manuel Gava jedoch nicht nötig. Der Grund: Der Bundestag hat für die laufende Wahlperiode pauschal die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete genehmigt. Dafür muss die Immunität nicht eigens vom Bundestag aufgehoben werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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