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Terror: Iraker soll Anschlag auf "Christkindlesmarkt" geplant haben


Festnahme in Bayern
Iraker soll Anschlag auf "Christkindlesmarkt" geplant haben

Von t-online, mk

Aktualisiert am 06.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Der "Christkindlesmarkt" in Augsburg: Der Hinweis auf den mutmaßlichen Attentäter soll von einem ausländischen Geheimdienst gekommen sein.Vergrößern des Bildes
Der "Christkindlesmarkt" in Augsburg: Der Hinweis auf den mutmaßlichen Attentäter soll von einem ausländischen Geheimdienst gekommen sein. (Quelle: Klaus Rainer Krieger)
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Er soll Kontakte zum "Islamischen Staat" gehabt haben: In Bayern hat die Polizei einen terrorverdächtigen Iraker festgenommen.

Die bayerische Polizei hat einen 37-jährigen irakischen Asylbewerber in Augsburg festgenommen. Der verdächtige Ali Al-G. soll einen Anschlag auf den Augsburger Weihnachtsmarkt geplant haben und steht nun vor der Abschiebung, wie die "Welt" berichtet. Die Augsburger Polizei hat den Bericht t-online gegenüber bestätigt.

Demnach wurde Al-G. am Mittwochabend in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber festgenommen. Der Mann soll im Zuge einer mutmaßlichen Ausspähaktion Fotos vom Augsburger "Christkindlesmarkt" gemacht und Kontakte zum "Islamischen Staat" (IS) gehabt haben. In den Fokus der Behörden geriet er aufgrund von IS-verherrlichenden Einträgen in sozialen Medien. Ein Hinweis über die Internetaktivitäten des Verdächtigen kam offenbar von einem ausländischen Nachrichtendienst.

Ali Al-G. soll "Christkindlesmarkt" ausgespäht haben

Demnach habe Ali Al-G. regelmäßig den Dschihad verherrlicht und Videos von Hinrichtungen sowie Selbstmordattentaten gepostet, bei denen "mit Sprengstoff ausgerüstete Fahrzeuge als tödliche Waffe eingesetzt wurden". Die Behörden fürchteten nach der mutmaßlichen Ausspähaktion ein ähnliches Szenario für den "Christkindlesmarkt", so die "Welt". Der Verdächtige soll auch in Chats darüber gesprochen haben, mit einem Auto über einen Weihnachtsmarkt zu fahren. Daher entschlossen sich die Anti-Terror-Kräfte zum Zugriff.

Ali Al-G. soll Anfang 2023 nach Deutschland gekommen sein und einen Asylantrag gestellt haben. Nun befindet er sich in Abschiebehaft. Die Zentralstelle Ausländerextremismus des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen ermöglichte eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Dieser schreibt fest, dass ein Ausländer bei "einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" unmittelbar in sein Herkunftsland zurückgeführt werden kann.

Verwendete Quellen
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