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Streit um Afghanen-Heimaturlaub: Ampelkoalition will Gesetzeslücke schließen


Diskussion um Gesetzeslücke
Ampelkoalition will Geflüchteten Heimaturlaub verbieten

Von t-online, mak

17.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Pegasus Airlines (Symbolbild): Offenbar reisen einige Geflüchtete nach Afghanistan zurück. (Quelle: IMAGO/Manfred Segerer/imago)
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Einige Geflüchtete reisen einer Recherche zufolge trotz ihres Schutzstatus nach Afghanistan. Die Ampelkoalition will nun eine Gesetzeslücke schließen, die solche Reisen ermöglicht.

Die Ampelparteien wollen offenbar eine Gesetzeslücke schließen, die es geflüchteten Afghanen erlaubt, in ihr Herkunftsland zu reisen. "Deutschland gewährt Personen aus humanitären Gründen Schutz, die aus ihrer Heimat aufgrund von Gefahr für Leib und Leben fliehen mussten", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Sebastian Hartmann, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern am Samstag. "Wenn aber Personengruppen in die besagten Heimatländer für einen Urlaub zurückkehren, dann kann folglich keine unmittelbare Gefahr für ihr Wohl vorhanden sein."

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist eine Recherche von RTL, wonach Reisebüros in Hamburg angeblich für Menschen aus Afghanistan Reisen an den Hindukusch organisieren. Die Recherche zeigt, dass Afghanen mit Schutzstatus und blauem Pass, der nur in Ausnahmefällen eine Heimatreise erlaubt, illegal in ihr Herkunftsland reisen.

Der Trick besteht offenbar darin, das Visum nicht in den Pass einzukleben. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert nun eine Schließung dieser Gesetzeslücke. "Bund und Länder müssen gemeinsam klären, wie ein Schutzstatus bei nachweisbaren Rückreisen aberkannt werden kann", sagte Hartmann.

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FDP-Mann fordert Konsequenzen

"Grundsätzlich steht Reisen mit blauen Pässen nichts entgegen. Wichtig ist, Transparenz über die Reiseziele zu erlangen und die Kontrolle bei der Wiedereinreise zu garantieren", sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lamya Kaddor.

Dabei könne Abhilfe schaffen, dass die Einreisestempel im Pass vermerkt sein müssen, "und nicht auf losen Blättern." Es bleibe zu betonen, dass nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die gefährlichen Herkunftsländer gereist werde, wenn es nicht aufschiebbar sei.

Auch Stephan Thomae, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, sagte: "Wer in Deutschland Asyl oder Flüchtlingsschutz beantragt und dann freiwillig zum Urlaub in das Land zurückkehrt, aus dem er wegen Krieg, Bürgerkrieg oder persönlicher Verfolgung geflohen ist, der braucht unseren Schutz offensichtlich nicht mehr." In diesen Fällen müsse der Schutzstatus umgehend widerrufen werden, damit als nächster Schritt die Ausweisung erfolgen und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden könnten.

"Deutschland muss weltoffen bleiben, aber nicht blöd"

Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), warnte indes Flüchtlinge davor, zu Freizeit- oder Urlaubszwecken in ihre Heimatländer zu reisen. Der "Bild" sagte er: "Deutschland muss weltoffen bleiben, aber nicht blöd. Die Behörden müssen sicherstellen, dass Menschen, die bei uns Schutz beantragt haben, aber im Heimatland Urlaub machen, unmittelbar ihren Schutzstatus verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können. Punkt."

Reisen in das Herkunftsland können im Einzelfall zulässig sein – zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung oder des Todes von engen Familienangehörigen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg teilte auf Nachfrage mit, dass nach bekannt gewordenen Heimatreisen in jedem Einzelfall geprüft werde, ob der gewährte Schutz zu widerrufen sei.

Genaue Daten, wie oft der Schutz aufgehoben wurde, hat die Behörde nach eigenen Angaben jedoch nicht. Das Bamf veröffentlicht demnach zwar eine allgemeine Statistik über Schutzprüfungen – die auch aus anderen Gründen als Heimatreisen stattfinden. Jedoch erfolgt keine detaillierte Aufschlüsselung, aus welchem Grund eine Aufhebung der Schutzentscheidung geprüft wurde oder erfolgt ist.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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