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Beatrix von Storch: AfD-Abgeordnete muss Ordnungsgeld zahlen


Transfeindliche Zwischenrufe
Bundestag straft Beatrix von Storch mit Ordnungsgeld ab

Von dpa
Aktualisiert am 27.06.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0581394161Vergrößern des BildesBeatrix von Storch: Sie muss ein Ordnungsgeld zahlen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Beatrix von Storch erhält ein selten verhängtes Bundestags-Ordnungsgeld. Die Sanktion folgt auf herabwürdigende Zwischenrufe der AfD-Politikerin.

Wegen abfälligen Bemerkungen über die Abgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) muss die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch im Bundestag ein Ordnungsgeld zahlen. Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) verhängte die Sanktion am Mittwochabend.

Storch habe sich bei mehreren Zwischenrufen "herabwürdigend und respektlos" über Ganserer geäußert, erklärte Göring-Eckardt. Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt worden sei und bereits Ordnungsrufe erhalten habe. "Sie hat damit bewusst und in einem nicht nur geringfügigen Maße gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen."

Spöttische Bemerkungen gegenüber Ganserer

Die Grünen-Abgeordnete Ganserer, die seit 2011 im Bundestag sitzt, ist eine von zwei trans Abgeordneten. Sie war schon mehrfach das Ziel von spöttischen Bemerkungen der AfD-Parlamentarierin von Storch gewesen. So sagte sie unter anderem auch in einer Rede, die auch in den sozialen Netzwerken geteilt wurde, Ganserer sei "biologisch ein Mann" und sie habe "den Mann noch nie auf dem Damenklo im Bundestag getroffen".

Nach der Geschäftsordnung des Parlaments kann das Präsidium "wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall können es sogar 2.000 Euro sein. Ein Ordnungsgeld wird im Bundestag nur äußerst selten verhängt. In der Regel belässt es das Präsidium bei einem Ordnungsruf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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