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AfD | Rechtsextrem? Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht scheitert


Rechtsextremismuspotenzial
AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht

Von afp, csi

07.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Björn HöckeVergrößern des Bildes
Björn Höcke: Das Netzwerk um den Thüringer AfD-Vorsitzenden hat laut einem Gerichtsurteil "Rechtsextremismuspotential". (Quelle: Martin Schutt/dpa/dpa)
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Das Rechtsextremismuspotenzial des aufgelösten Flügels in der AfD ist durch die Auflösung nicht verschwunden, sagt ein Gericht. Die Partei hatte gegen den Verfassungsschutzbericht 2022 geklagt.

Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD "ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Menschen bzw. von 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder" habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.

Das Gericht argumentierte, dass die Zuordnung in dem Bericht auf der Grundlage des ehemaligen sogenannten Flügels der AfD und des Netzwerkes um Björn Höcke zutreffend gezogen worden sei. Die formale Auflösung des Flügels sei nicht relevant, "weil damit das Rechtsextremismuspotential nicht verschwunden sei." Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich.

Das Bundesinnenministerium sei berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.

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