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Asylpolitik: Kabinett beschließt frühere Arbeitsaufnahme für Geflüchtete


Arbeitsaufnahme von Geflüchteten
Asylpolitik: Bundeskabinett trifft wichtige Entscheidung

Von afp, mam

01.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Hubertus Heil (l-r, SPD), Minister für Arbeit und Soziales, Klara Geywitz (SPD), Ministerin für Bau und Wohnen, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): Das Kabinett billigte eine Reform zur Arbeitsaufnahme von Geflüchteten.Vergrößern des Bildes
Hubertus Heil (l-r, SPD), Klara Geywitz (SPD), und Olaf Scholz (SPD): Das Kabinett billigte eine Reform zur Arbeitsaufnahme von Geflüchteten. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)
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Das Bundeskabinett will Geflüchteten künftig eine frühere Arbeitsaufnahme ermöglichen. Schleusern drohen zudem bald härtere Strafen.

Das Bundeskabinett hat Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten und härtere Strafen für Schleuser beschlossen. Nach der Entscheidung vom Mittwoch dürfen Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen künftig einheitlich nach sechs Monaten arbeiten. Für Kinderlose ist das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll nun im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Darüber hinaus beschloss das Kabinett Regelungen zum besseren Austausch von Daten zwischen den Ausländer- und Sozialbehörden.

Auch soll die bereits jetzt bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung zum Zweck der Beschäftigung zu erhalten, auch denjenigen gewährt werden, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der 1. August 2018. Die notwendige Vorbeschäftigungszeit, um die Duldung zur Beschäftigung zu erhalten, wird von 18 auf zwölf Monate verringert. Die für die Genehmigung nötige Mindestwochenarbeitszeit sinkt von 35 auf 20 Wochenstunden.

Verschärfungen der Strafen für Schleuser

Bei den Strafen für Schleuser gibt es eine Reihe von Verschärfungen: Schleusung mit leichtfertig herbeigeführter Todesfolge soll künftig mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder zehn bis 15 Jahren Gefängnis bestraft werden. Bislang sind das drei bis 15 Jahre. Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Schleusung steigt die Strafe auf drei bis 15 Jahre (bisher ein bis zehn Jahre). Minder schwere Fälle müssen nun mindestens mit einem Jahr Haft geahndet werden (bisher sechs Monate).

Auch Versuche, sich grob verkehrswidrig einer Polizeikontrolle zu entziehen (sogenannte Durchbruchsfälle), sollen mit einem bis 15 Jahre härter bestraft werden. Bislang sind es drei Monate bis fünf Jahre. Durch eine Änderung der Strafprozessordnung sollen Polizei und Staatsanwaltschaft zudem die Befugnis zu Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung sämtlicher Schleusungsdelikte zur Verfügung stehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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