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Nancy Faeser will Clan-Mitglieder abschieben – unabhängig von Straffälligkeit


Vorschlag aus dem Innenministerium
Auch ohne Verurteilung: Faeser will Abschiebung von Clan-Mitgliedern

Von dpa
06.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Nancy Faeser: Die Innenministerin will härter gegen Clankriminalität vorgehen.Vergrößern des Bildes
Nancy Faeser: Die Innenministerin will härter gegen Clankriminalität vorgehen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)

Innenministerin Faeser plant eine Verschärfung der Asylregeln. Nun wird ein weiteres Detail bekannt. Clan-Mitglieder sollen leicht abgeschoben werden können.

Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) schlägt in einem Diskussionspapier leichtere Abschiebungen von Menschen aus sogenannten Clan-Strukturen vor. Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität könnten dem Vorschlag nach künftig "unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung" abgeschoben werden.

Eine Sprecherin des Ministeriums teilte der "Süddeutschen Zeitung" (Montag) mit, Ziel des Vorschlags sei, "Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können". Der Vorschlag ist Teil eines bereits am Donnerstag veröffentlichten Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat.

Abschiebung unabhängig von eigener Straffälligkeit

Laut dem Papier könnte die vorgeschlagene Gesetzesänderung Menschen betreffen, die aus Sicht des Ministeriums einer kriminellen Vereinigung angehören oder angehört haben. Das könnte unabhängig davon gelten, ob sie selbst straffällig geworden sind oder durch erhebliche Rechtsverstöße aufgefallen sind. Eine vergleichbare Regelung gibt es bislang für Angehörige einer Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, wie das Ministerium in dem Papier erläutert.

Eine Sprecherin des Innenministeriums teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, die vorgeschlagene Regelung entspreche dem Wunsch einiger Länder und kommunaler Spitzenverbände. "Ob eine solche Regelung indes verhältnismäßig ist und das Regelungsziel ohne ungewollte Nebenfolgen erreicht werden kann, soll nun noch einmal eingehend mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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