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Heizungsgesetz: Ampelkoalition will Gesetz im September beschließen


Beschluss nach Sommerpause geplant
Heizungsgesetz: FDP und Grüne wollen keine Änderungen mehr

Von dpa
Aktualisiert am 06.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Christian Lindner, Robert Habeck und Olaf Scholz in ihre Handys und Unterlagen vertieft. Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition soll erst nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. (Quelle: ODD ANDERSEN)
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Nach dem Machtwort des Bundesverfassungsgerichts verzögert sich die Verabschiedung des Heizungsgesetzes. Die Ampelkoalition plant nun für nach der Sommerpause.

Die Ampelkoalition will das Heizungsgesetz nach dem vorläufigen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht erst nach der Sommerpause beschließen. Die Fraktionchefs haben sich darauf geeinigt, dass das Gesetz Anfang September verabschiedet werden soll. Zuvor hatte noch eine Sondersitzung während der Sommerpause als Alternative im Raum gestanden.

Eigentlich sollte die zweite und dritte Lesung in dieser Woche stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben aber im Eilverfahren gestoppt. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.

Weitere Änderungen am Gesetz ausgeschlossen

FDP-Fraktionschef Christian Dürr und Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge aber schlossen nun weitere Veränderungen am geplanten Heizungsgesetz aus. "Wir haben den Gesetzentwurf in unserer Fraktion bereits beschlossen", sagte Dürr. Es liege ein "sehr guter Gesetzentwurf" vor, nachdem die ursprüngliche Vorlage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf Druck seiner Partei hin um "180 Grad gedreht" worden sei, sagte Dürr.

Dröge bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass die Menschen in diesem Land Klarheit bekommen darüber, was ab dem 1. Januar 2024 für sie gilt", sagte sie.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas rief die Koalition dazu auf, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "weitere Mahnung" zu begreifen. "In sämtlichen zukünftigen Gesetzgebungsverfahren müssen alle Beteiligten ausreichend Zeit für ihre Beratungen haben – insbesondere die Abgeordneten und die Sachverständigen", hieß es in einer Mitteilung der SPD-Politikerin. "Auch wenn ich mich wiederhole: Beschleunigte Verfahren müssen die Ausnahme bleiben." Bas hatte schon im März die Bundesregierung und die Vorsitzenden der Ampelfraktionen ermahnt, den Abgeordneten mehr Zeit für Beratungen und Anhörungen zu geben.

CDU-Mann klagte wegen Verfahren

Zu dem Eileintschied des Bundesverfassungsgerichts kam es, weil der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann eine einstweilige Anordnung beantragt hatte. Diese hatte das Ziel, dem dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war.

Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Soll ab 2024 gelten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Um die Novelle hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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