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Bundesverfassungsgericht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zulässig


Klage erfolglos
Verfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Von rtr
Aktualisiert am 19.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Impfung (Symbolbild): Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Klagen gegen eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht abgewiesen.Vergrößern des Bildes
Impfung (Symbolbild): Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Klagen gegen eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht abgewiesen. (Quelle: Martin Schutt/dpa-bilder)
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Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist verfassungsgemäß. Die Karlsruher Richter kassierten am Donnerstag mehrere Klagen – und verwiesen auf "Leib und Leben vulnerabler Gruppen".

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungsgemäß erklärt: Die Karlsruher Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde zahlreicher Betroffener zurück. "Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber", begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen worden, um besonders verletzliche Menschen etwa in Pflegeheimen besser zu schützen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen.

Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das ebenfalls nachweisen. Allerdings hakt es bei der Umsetzung der Impfpflicht. Auch wurden nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im April die Rufe lauter, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder abzuschaffen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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