Nach Beratungen von Bund und Ländern Lauterbach: Corona-Isolation ab 1. Mai nur noch freiwillig
Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Regelungen geeinigt: Die Isolationszeit wird deutlich verkürzt. Die gesetzliche Verpflichtung, zuhause zu bleiben, soll zudem für die meisten entfallen.
Corona-Infizierte müssen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln sollten ab diesem Termin auf "Freiwilligkeit" beruhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag in Berlin nach Beratungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern.
Ausgenommen seien Beschäftigte im medizinischen Bereich – für alle anderen gelte dann nur noch "die dringende Empfehlung", sich im Fall einer Infektion in Isolation zu begeben und nach Ablauf von fünf Tagen freizutesten. Kontaktpersonen von Infizierten wird demnach ebenfalls "dringend empfohlen", für fünf Tage in Quarantäne zu gehen. Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich selbst regelmäßig testen.
Freiwilligkeit gilt auch bei sympomatischem Verlauf
"Die jetzige Regelung funktioniert zwar, ist aber dauerhaft nicht notwendig", sagte Lauterbach. Ab dem 1. Mai solle ein Verfahren greifen, "das im Großen und Ganzen auf Freiwilligkeit beruht". Die Neuregelung gelte für Infizierte mit Symptomen und ohne Symptome gleichermaßen. Die Neuregelung müsse von den Ländern umgesetzt werden.
Für infizierte Beschäftigte im medizinischen Bereich sollten die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln fortgelten: Sie können die Isolation nach fünf Tagen mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test beenden.
Den aktuellen Stand des Pandemiegeschehens bewertete Lauterbach vorsichtig optimistisch. "Der Wendepunkt scheint erreicht zu sein", sagte er. "Die Fallzahlen gehen zurück." Allerdings sei das Land noch "nicht in einer Situation, in der man entwarnen kann".
Mit den Lockerungen bei den Quarantäneregeln sollen auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Sie gehen auf einen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen beendet werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt häufig jetzt schon nicht mehr.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP