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Neuer Corona-Plan: Bundestag stimmt Infektionsschutzgesetz zu


Neuer Corona-Plan
Bundestag und Bundesrat stimmen Infektionsschutzgesetz zu

Von afp, dpa
Aktualisiert am 18.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Karl Lauterbach: Nach einem heftigen Schlagabtausch stimmten SPD, FDP und Grüne für das neue Infektionsschutzgesetz.Vergrößern des Bildes
Karl Lauterbach: Nach einem heftigen Schlagabtausch stimmten SPD, FDP und Grüne für das neue Infektionsschutzgesetz. (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)

Die meisten Corona-Regeln sollen wegfallen: Der Bundestag und der Bundesrat haben ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Scharfe Maßnahmen sind künftig nur noch in Hotspots möglich.

Der Weg für ein Ende der meisten bundesweiten Corona-Beschränkungen ist frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das zahlreiche allgemeine Schutzregeln im Alltag abschafft.

Zuvor hatte der Bundestag dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. An Stelle der geltenden Regelungen sollen einige Basisschutzmaßnahmen treten. Schärfere Schutzmaßnahmen sind künftig nur noch in Infektions-Hotspots möglich.

Für die Vorlage der Ampelkoalition stimmten 364 Abgeordnete, 277 lehnten die Neuregelungen ab, zwei enthielten sich. Nach einem heftigen Schlagabtausch hatten in zweiter Lesung SPD, FDP und Grüne dafür gestimmt – alle anderen dagegen. Mit den Neuregelungen sollte sich noch direkt am Nachmittag abschließend auch der Bundesrat befassen. Das Gesetz soll ab dem 20. März gelten.

Die Bundesländer wollen aber noch eine bis maximal 2. April eingeräumte Übergangsfrist nutzen und jeweils aktuell geltende Schutzregeln zumindest teilweise aufrechterhalten. Die Länder hatten die Pläne bei Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag stark kritisiert (mehr dazu lesen Sie hier). Ein Überblick, über das, was nun beschlossen wurde:

"Basisschutz":

Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:

  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie in Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber;
  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen;
  • Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie in Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas;
  • Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

"Hotspots":

Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können – aber erst dann, wenn das Landesparlament "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" in einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder – laut Bundesgesundheitsministerium – auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:

  • Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen – darunter fielen auch Schulen;
  • Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen;
  • Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G);
  • Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten.

Übergangsregelung:

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben. Ausgenommen sind etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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