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Verteidigungsausgaben: Deutschland verfehlt Zwei-Prozent-Ziel


Trotz steigender Ausgaben
Deutschland verfehlt zwei Prozent-Ziel bei Verteidigungsausgaben

Von dpa, afp, t-online
Aktualisiert am 26.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Das Bundesverteidigungsministerium hat seine Ausgaben im vergangenen Jahr gesteigert. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Das Bundesverteidigungsministerium hat seine Ausgaben im vergangenen Jahr gesteigert. (Symbolfoto) (Quelle: Björn Trotzki/imago-images-bilder)

Deutschland gab 2021 mehr Geld für sein Militär aus. Das von der Nato geforderte Zwei-Prozent-Ziel erreicht die Bundesrepublik allerdings erneut nicht. Doch eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Das Verteidigungsministerium hat im vergangenen Jahr aus dem Haushalt 47,21 Milliarden Euro ausgegeben. Damit sei das Finanzvolumen um rund 2,4 Prozent gegenüber 2020 gestiegen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Dass etwas mehr als die im Verteidigungshaushalt für 2021 vorgesehenen 46,93 Milliarden Euro ausgegeben wurden, wird als Fortschritt bewertet, da es zuletzt nicht gelungen war, Gelder auch vollständig in die Modernisierung der Bundeswehr zu investieren.

Das Ministerium teilte mit: "Um in der Lage zu sein, sowohl in den internationalen Einsätzen an der Seite der Verbündeten zu bestehen als auch die Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung bestmöglich erfüllen können, wird und muss die Bundeswehr auch künftig weiter investieren." Es verwies dabei auf Äußerungen von Ressortchefin Christine Lambrecht (SPD) im Bundestag Mitte Januar, als diese eine Erhöhung des Verteidigungsetats gefordert hatte.

Damit verpasst Deutschland allerdings erneut das sogenannte "Zwei-Prozent-Ziel" der Nato: Es sieht vor, dass alle Mitgliedsstaaten zwei Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung investieren. Das entspräche 2021 laut dem statistischem Bundesamt Ausgaben von rund 71,3 Milliarden Euro. Festgeschrieben wurde das Ziel des Bündnisses auf dem Nato-Gipfel 2014. Allerdings handelt es sich dabei um einen Richtwert, der rechtlich nicht verbindlich ist.

Verwendete Quellen
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