Homeoffice, Testpflicht, 3G Die Corona-Pläne der Ampelparteien im Überblick
Kurz vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz werden die Ampelpläne zur Corona-Bekämpfung konkreter. Bereits am Donnerstag soll darüber im Bundestag abgestimmt werden.
Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten am Donnerstag werden erste Details zu den Plänen der Ampelparteien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt. Baustellen gibt es angesichts der hohen Infektionszahlen genügend, vor allem die träge Booster-Impfkampagne wird kritisiert.
In Bezug auf das künftige Corona-Regelungswerk hat der Hauptausschuss des Parlaments am Dienstagabend Änderungsanträge beschlossen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Der Bundestag soll am Donnerstag darüber abstimmen. Geplant ist demnach unter anderem:
Keine Geschäfts- und Schulschließungen mehr
Die Bundesländer sollen nach dem Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite zwar weiterhin auch besonders harte Maßnahmen verordnen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Ausgeschlossen sein sollen aber Versammlungsverbote oder Verbote religiöser Zusammenkünfte. Bereits bekannt war, dass es auch keine umfassenden Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben soll. Corona-Auflagen an Schulen, ja – aber eine Aussetzung des Präsenzunterrichts könne nicht festgelegt werden, wird im Entwurf bekräftigt.
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Harte Strafen für Corona-Betrüger
Wer Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise fälscht, muss nach den Ampelplänen mit hohen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen des "unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen", wenn "der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.
Länderklausel und Lockdowns
Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die Länder offenbar auch künftig mit schärferen Maßnahmen in Eigenregie handeln können – dann müssten dies aber die jeweiligen Landesparlamente beschließen. Dies berichtete der "Focus" unter Berufung auf die Beschlussvorlage. Zu den möglichen Maßnahmen gehörten demnach Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum.
Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen sollten jedoch ausgeschlossen sein. Das gelte etwa auch für Weihnachtsmärkte oder Gottesdienste. Im konkreten Fall kann es dem Bericht zufolge aber durchaus zu Absagen kommen.
Der gesamte Corona-Instrumentenkasten soll laut "Focus" mit Lockdowns, Ausgangssperren und Schulschließungen für die Bundesländer "bis längstens zum Ablauf des 15. Dezember 2021 für Schutzmaßnahmen" möglich bleiben – allerdings nur, wenn die Bundesländer diese bis zum für den 25. November geplanten Auslaufen der epidemischen Lage anordnen.
Testpflicht für Kliniken und Pflegeheime
In den Bundesländern wird es teilweise schon so gemacht oder ist geplant, nun soll die Regelung bundesweit eingeführt werden: Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativem Corona-Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.
3G im öffentlichen Nahverkehr
Die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln soll stichprobenhaft überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen. Passagiere müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler sowie die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
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3G am Arbeitsplatz
Auch bei der geplanten bundesweiten 3G-Regel am Arbeitsplatz wird es konkreter: Zutritt zum Arbeitsplatz, wenn dort "physischer Kontakt" zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll es ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sollen das täglich kontrollieren und die Ergebnisse auch festhalten.
Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Derzeit müssen Unternehmen noch zwei Tests pro Woche anbieten. Zusätzlich gibt es seit Kurzem auch wieder mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene oder Ungeimpfte also damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.
Homeoffice-Pflicht
Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit "Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten" muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, etwa weil Post bearbeitet werden muss oder Waren oder Material ausgegeben werden müssen.
Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.
- Nachrichtenagentur dpa
- Focus: Lockdowns nur noch kurze Zeit möglich: Das steht in der Beschlussvorlage