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Coronavirus | Christian Drosten: "Das Ziel muss der Schutz der Ungeimpften sein"


Steigende Fallzahlen
Drosten: "Das Ziel muss der Schutz der Ungeimpften sein"

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 15.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Christian Drosten: Der Virologe der Berliner Charite nimmt an der Anhörung im Bundestag teil. (Archivfoto)Vergrößern des Bildes
Christian Drosten: Der Virologe der Berliner Charité nimmt an der Anhörung im Bundestag teil. (Archivfoto) (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)
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Werden erneut Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verschärft? Die Ampelparteien sind dafür. Vorher wurden allerdings noch Experten wie Christian Drosten befragt. Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick.

Deutschlandweit schnellen die Fallzahlen in der Corona-Pandemie derzeit nach oben, viele Intensivstationen sind voll, die Impfquote stagniert. Die Ampelparteien (SPD, Grüne und FDP) reagieren darauf und haben eine Verschärfung der Maßnahmen in Aussicht gestellt. Mehr zu dem vorläufigen Plan lesen Sie hier.

Nun sind Experten in einer Anhörung im Hauptausschuss des Bundestags zu Wort gekommen. Dafür wurden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis ausgewählt, die Informationen zum Thema vermitteln. Der Hauptausschuss ist zuständig für die Beratung von Vorlagen, die ihm vom Bundestag überwiesen werden. Den Vorsitz hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.

Hier finden Sie die wichtigsten Aussagen zusammenfasst:

  • Der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten erklärt: "Das Ziel muss der Schutz der Ungeimpften sein." Die 3G-Regel habe allerdings keine Schutzwirkung, im Gegenteil. Daher dämpft er auch die Erwartungen an die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Testung als Voraussetzung für den Zugang verhindere keine Infektion von Ungeimpften, sagt er. Eine zusätzliche Schutzschicht für Ungeimpfte sieht Drosten vielmehr in Kontaktbeschränkungen.
  • Dr. Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation warnt, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Infektionszahlen zu senken: "Das, was derzeit geplant ist, nur 2G, 3G im öffentlichen Bereich, das wird nicht reichen." Das liege etwa daran, dass sich die meisten Kontakte im Privaten abspielten und es durch Schulen und Arbeitsplatz Verbindungen zwischen Geimpften und Ungeimpften gebe. Impfungen und Auffrischungsimpfungen seien "der nachhaltige Weg aus dieser Welle, alles andere sind Übergangsmaßnahmen", so Priesemann. Bei den Auffrischungen fordert sie zudem eine massive Beschleunigung.
  • Eine Impfung müsse für die Bevölkerung einen Nutzen haben, merkt der Rechtsexperte Prof. Dr. Wißmann an. Die Geimpften dürften daher nicht in eine gesamtgesellschaftliche Haftung genommen werden.
  • Mit Blick auf die Corona-Ausbrüche bei 2G-Veranstaltungen sagt der Virologe Prof. Dr. Hendrik Streeck, dass abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen auch Einschränkungen für Veranstaltungen wie eine Anordnung von 2G+ zu empfehlen seien.
  • Der Intensivmediziner Prof. Dr. Gernot Marx spricht sich für konsequente Teststrategien aus, um Impfdurchbrüche zu erkennen.
  • Bei einer verpflichtenden 3G-Regel am Arbeitsplatz fordern die Experten, dass diese vor allem bundesweit gelten müsse.
  • Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung von Krankenhäusern, weil diese bisher nicht in den Normalbetrieb zurückgekehrt sind.
  • Dr. Ulrike Döring vom Deutschen Pflegerat hält wenig von einer generellen Impfpflicht für Pflegekräfte. Vielmehr solle die Pflicht einrichtungsspezifisch eingeführt werden.
  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) warnt vor PCR-Pooltests für Beschäftigte im Pflegebereich, da die Testergebnisse nur verzögert vorliegen. In der Zwischenzeit sei die Gefahr der Virusverbreitung zu groß.
  • Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit im Kreis Gütersloh, spricht sich wegen der Signalwirkung in der Bevölkerung gegen ein Auslaufen der epidemischen Notlage aus.
  • Der Rechtsexperte Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger erklärt, dass ein parlamentarisches Eingreifen, wie es zuvor bei der Corona-Notbremse der Fall war, weiterhin mit dem Gesetz vereinbar sei.
Verwendete Quellen
  • Anhörung zu Änderungen im Infektionsschutzgesetz am 15.11.2021
  • Nachrichtenagentur dpa
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