Skandal um Chat-Gruppen 53 rechtsextreme Verdachtsfälle bei Polizei in NRW bestätigt
Düsseldorf (dpa) - Rund ein Jahr nach Bekanntwerden rechtsextremer Verdachtsfälle bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen hat sich dieser Verdacht in 53 Fällen bestätigt.
Das hat das Innenministerium in Düsseldorf auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt. Die Fälle seien bereits abschließend geprüft und geahndet worden.
Die Konsequenzen waren meist dienstrechtlicher Natur: Sechs Kommissaranwärter waren entlassen worden. Bei den arbeitsrechtlichen Verfahren kam es zu zwei Kündigungen und drei Abmahnungen, hatte das Innenministerium bereits vor einigen Wochen bekannt gegeben.
Bei 84 Hinweisen habe sich der Verdacht nicht bestätigt, hieß es nun in einer aktuellen Bilanz. Sie seien ebenfalls abschließend geprüft worden. Bei 138 verbliebenen Hinweisen dauert die Prüfung noch an. Seit 2017 bis Ende September diesen Jahres hatten die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden 275 Verdachtsfälle gemeldet.
In Dutzenden Fällen läuft noch die strafrechtliche Prüfung
Von den 138 noch offenen Fällen ist in 79 Fällen die strafrechtliche Prüfung bereits abgeschlossen worden. Bei 59 Verdachtsfällen dauern sowohl die strafrechtlichen Prüfungen, als auch die nachgelagerten arbeits-, disziplinar- oder beamtenrechtlichen Prüfungen noch an.
Der Skandal um rechtsextreme Chat-Gruppen bei der Polizei hatte sich im vergangenen Jahr mehr und mehr ausgeweitet. So war auf beschlagnahmten Datenspeichern das verbotene Horst-Wessel-Lied gefunden worden. Dabei handelt es sich um das Kampflied der SA und die spätere Parteihymne der NSDAP.
Ein Beamter soll Fotos von Weihnachtsbaum-Kugeln mit SS-Runen und "Sieg Heil"-Aufschrift gepostet haben. Bei einem anderen Beamten waren Fotos mit einem Hakenkreuz entdeckt worden, das aus Dienstmunition gelegt worden war. Ein Polizist hatte sich in Uniform auf zwei Streifenwagen stehend dabei fotografieren lassen, wie er den "Hitler-Gruß" zeigte.
Strafrechtlich kamen die betroffenen Polizisten in der Regel mit weißer Weste davon, weil die Justiz die WhatsApp-Chats als private Kommunikation einstufte. Einschlägige Straftatbestände wie das Verbreiten verfassungswidriger Kennzeichen griffen dadurch nicht.