Neue Regelung Wer ab Oktober für Corona-Schnelltests zahlen muss
Ab Mitte Oktober sollen die kostenlosen Corona-Schnelltests abgeschafft werden, so will es die Bundesregierung. Nun hat sie konkretisiert, wer sich dennoch weiterhin kostenlos testen lassen kann.
Die Bundesregierung hat ihr Vorhaben, die kostenlosen Corona-Schnelltests weitgehend abzuschaffen, konkretisiert. Ein Referentenentwurf für die neue Testverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium sehe vor, dass sich grundsätzlich nur noch diejenigen kostenlos testen lassen dürfen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden könnten, berichtete das Magazin "Business Insider" am Montag. Auch für Geimpfte solle es keine kostenlosen Schnelltests mehr geben.
Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren soll demnach eine Übergangsregelung geschaffen werden. Dies geschehe offenbar vor dem Hintergrund, dass im Schulbetrieb in Deutschland regelmäßig getestet wird, um den Präsenzunterricht zu ermöglichen, berichtete das Magazin weiter.
Begründung des Gesundheitsministeriums
Corona-Tests in Einrichtungen, in denen enger Kontakt zu stark durch das Virus gefährdeten Personen besteht, sollen den Angaben zufolge weiter durch den Staat finanziert werden. Dazu gehörten etwa Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
"Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich", begründet das Gesundheitsministerium dem Bericht zufolge die Neuregelung. Bund und Länder hatten im August beschlossen, dass Corona-Schnelltests ab Mitte Oktober für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht mehr kostenlos sein sollen.
- Nachrichtenagentur AFP