Nach Flutkatastrophe Landrat von Ahrweiler legt Amt nieder
Aus gesundheitlichen Gründen könne CDU-Landrat Jürgen Pföhler sein Amt nicht mehr ausüben, teilt seine Partei mit. Allerdings hatte es auch massive Kritik an seinem Handeln in Bezug auf die Flutkatastrophe gegeben, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.
Der Landrat von Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), legt sein Amt nach der Flutkatastrophe vom Juli nieder. Das teilte der CDU-Kreisverband Ahrweiler am Dienstag mit. Zur Begründung hieß es, Pföhler könne sein Amt krankheitsbedingt nicht mehr ausüben – allerdings hatte es nach der Katastrophe auch massive Kritik an seinem Vorgehen gegeben. Um einen Rücktritt gehe es seiner Kenntnis nach nicht, sagte CDU-Kreisgeschäftsführer Michael Schneider am Dienstag.
Der Kreis Ahrweiler benötige derzeit einen "unbelasteten Neuanfang" in seiner Führung, teilte die CDU-Fraktion mit. Dies setze Vertrauen der Bevölkerung in die politisch Verantwortlichen voraus. Der Schritt Pföhlers, sein Amt nicht mehr wahrzunehmen, sei "daher notwendig und unausweichlich". Das Vertrauen der Menschen im Kreis sei nicht mehr gegeben. Die "nun aber zwingend erforderliche entschlossene und zupackende Führung des Amtes" sei in dieser Ausnahmesituation nicht mehr möglich.
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Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten in den vergangenen Tagen einen Rücktritt Pföhlers gefordert. Vor rund anderthalb Wochen leitete die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen Pföhler wegen des Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen ein. Darüber hinaus ermittelt die Behörde nach eigenen Angaben gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs. Im Kern wird auch geprüft, ob mit früheren Warnungen oder Evakuierungen Menschenleben hätten gerettet werden können.
Pföhler appelliert, die Ereignisse besonnen zu beurteilen
Bei ihren Ermittlungen zur verheerenden Flut im Ahrtal prüft die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz, ob Pföhler die Verantwortung für den Katastrophenschutz am 14. Juli an ein Mitglied des Krisenstabs abgeben durfte. Zudem werde untersucht, ob der CDU-Politiker die eingesetzte Person nicht hätte häufiger kontrollieren müssen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit. "Beide Gesichtspunkte sind Gegenstand der Prüfung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens", erläuterte der Sprecher. Landrat Pföhler appellierte am Dienstag in einer Mitteilung, die Ereignisse während der Flut besonnen zu beurteilen.
Der Landrat hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt, er habe die Einsatzleitung für den von der Unwetterkatastrophe stark getroffenen Kreis Ahrweiler schon vor Jahren an eine dritte Person übergeben. Diese habe am 14. Juli um 23.09 Uhr den Katastrophenalarm ausgelöst.
- Nachrichtenagenturen AFP und dpa