Beschluss des Bundeskabinetts Unternehmen müssen Arbeitnehmern Corona-Tests anbieten
Wer nicht im Homeoffice arbeitet, soll künftig einmal in der Woche ein Testangebot vom Arbeitgeber bekommen. Das Vorhaben hat das Bundeskabinett in einem entsprechenden Entwurf gebilligt.
Die Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundeskabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag beschlossen. "Im Grundsatz müssen Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Nur ausnahmsweise darf die Verpflichtung zwei Tests pro Woche umfassen", teilte das Wirtschaftsministerium mit. Es handelt sich bei dem Beschluss lediglich um eine Angebotspflicht, eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch eine Dokumentationspflicht soll es nicht geben.
Lange hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) gegen einen solchen Beschluss gesträubt und nach Angaben des Ministeriums auf die Freiwilligkeit von Unternehmen gesetzt. Auch Wirtschaftsverbände kritisierten das Vorhaben.
Heil: Freiwilliges Engagement reicht nicht
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte die Regelung am Morgen im ARD-"Morgenmagazin": "Das ist Aufwand, aber es ist nicht unverhältnismäßig", sagte er. Es sei "schon richtig gut, dass Unternehmen sich da engagieren, aber das reicht nicht". Testangebote müssten "flächendeckend" gemacht werden.
Für viele Unternehmen ändert sich mit einer solchen Angebotspflicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel. Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP