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Corona-Maßnahmen: Jens Spahn verteidigt Verlängerung von Sonderrechten


Einbindung des Bundestags
Streit in der CDU über Corona-Gesetzgebung

Von dpa, rew, loe, TiK

Aktualisiert am 20.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Jens Spahn: Der Gesundheitsminister widerspricht Wolfgang Schäuble, der mehr Einfluss des Bundestags bei Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen vorschlägt.Vergrößern des Bildes
Jens Spahn: Der Gesundheitsminister widerspricht Wolfgang Schäuble, der mehr Einfluss des Bundestags bei Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen vorschlägt. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Übergehen Bund und Ministerpräsidenten den Bundestag in der Corona-Krise? Das findet Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. In der Partei trifft sein Vorschlag auf Zustimmung

In der CDU ist ein Streit über den Vorschlag von Bundestagspräsident Schäuble ausgebrochen, wie der Bundestag künftig in die Corona-Gesetzgebung eingebunden werden soll. Schäuble hatte in einem internen Brief mehr Einfluss der Parlamente für Entscheidungen über die Corona-Maßnahmen gefordert.

Unterstützung findet Schäubles Vorschlag in der Fraktionsspitze. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei sagte t-online: "Der Bundestagspräsident hat durch eine stärkere parlamentarische Beteiligung und gesetzliche Regelung dazu nun eine Reihe von wichtigen Vorschlägen gemacht. Zugleich ist aber auch klar: Die Behörden müssen die notwendige Flexibilität behalten."

Ähnlicher Meinung ist Freis Kollegin Gitta Connemann, die ebenfalls Vize-Fraktionschefin ist: "Diese Initiative ist überfällig. Denn nur einer kann für mehr Parlamentsbeteiligung sorgen, der Bundestag selbst. Es ist am Ende unsere Aufgabe und Verantwortung, die Bundesregierung zu kontrollieren und nicht einfach nur zu vollziehen."

Spahn verteidigt das Vorgehen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der als Ziehsohn von Schäuble gilt, widerspricht dem. Er hat die von ihm gewünschte Verlängerung von Sonderrechten verteidigt. "Das ist ja nicht irgendwie Willkür oder Zufall, dass es entsprechende Möglichkeiten für den Bund, für den Bundesminister gibt oder für die Länder, sondern das sind (...) vom Bundestag beschlossene Grundlagen", sagte Spahn am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin".

Zurzeit gibt es Kritik am geringen Einfluss der Parlamente auf die Entscheidungen über Corona-Maßnahmen. Diese Kritik entzündet sich unter anderem daran, dass sich Spahn Sonderrechte verlängern lassen möchte, die ihm der Bundestag im März eingeräumt hatte. Sie sind bislang bis März 2021 begrenzt. In einem Gesetzentwurf heißt es nun, die bisherigen Regelungen sollten – "unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist" – "verstetigt" werden.

Auf die Frage, warum die Rahmenbedingungen nach der akuten Übergangssituation nicht wieder vom Bundestag festgelegt werden sollten, sagte Spahn, dass die Regeln nach dem vorgeschlagenen Infektionsschutzgesetz ja von diesem festgesetzt werden würden. Was allerdings rechtlich geklärt werden solle, seien die Einreiseregelungen. Das Thema Einreise könne nur der Bund regeln und solle nicht von 16 Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. "Das sieht eben der Gesetzentwurf vor", sagte Spahn.

Schäuble schlägt mehr Beteiligung des Bundestags bei Corona vor

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte den Fraktionen zuvor Vorschläge vorgelegt, wie das Parlament stärker in die Entscheidungen über Corona-Schutzmaßnahmen einbezogen werden könnte. Die öffentliche Debatte zeige, "dass der Bundestag seine Rolle als Gesetzgeber und öffentliches Forum deutlich machen muss, um den Eindruck zu vermeiden, Pandemiebekämpfung sei ausschließlich Sache von Exekutive und Judikative", heißt es in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Schäuble ließ den Wissenschaftlichen Dienst eine Stellungnahme zu der Thematik erarbeiten. Darin wird mit Blick auf die vielfachen Einschnitte für Bürger betont: "Je intensiver und breiter wirkend der Grundrechtseingriff ist, desto höher muss die parlamentsgesetzliche Regelungsdichte sein."

Schäubles Vorschläge sind zahlreich

Schäuble schlägt unter anderem vor, "konkrete Ermächtigungsgrundlagen für besonders eingriffsintensive und streuweite Maßnahmen" zu schaffen. Nur so könnten die Eingriffsbefugnisse beschränkt werden. Zudem sollten Maßnahmen gegen die Pandemie befristet werden. Ein weiterer Vorschlag wäre ein Zustimmungsvorbehalt des Bundestages: Dem könnten die Rechtsverordnungen der Regierung unterstellt werden. Alternativ sollte dieser die Möglichkeit bekommen, solche Rechtsverordnungen aufzuheben. Auch eine Pflicht zur Unterrichtung durch die Bundesregierung wird verlangt.

Mit diesen Schritten würde der verfassungsrechtlichen Kritik am geltenden Corona-Regelwerk Rechnung getragen, heißt es in der Ausarbeitung der Bundestagsjuristen: "Das Regelwerk wird dadurch gerichtsfester."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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