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Anschlag auf Berliner A100: Täter soll in "bizarrem Wahn" gehandelt haben


Anschlag auf Berliner Autobahn
Täter handelte in "bizarrem, religiösem Wahn"

Von dpa, mja

Aktualisiert am 20.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Polizisten am Wrack des Tatfahrzeugs: Der gebürtige Iraker durfte nach Angaben des Berliner Innensenators nicht abgeschoben werden.Vergrößern des BildesPolizisten am Wrack des Tatfahrzeugs: Der gebürtige Iraker durfte nach Angaben des Berliner Innensenators nicht abgeschoben werden. (Quelle: Fabrizio Bensch/Reuters-bilder)
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Der Angreifer von der Berliner Stadtautobahn hat nach Überzeugung der Ermittler in einem religiösen Eifer gehandelt – ist aber wohl auch psychisch krank. Politiker streiten, warum er nicht abgeschoben wurde.

Bei dem Angreifer von der Berliner Stadtautobahn gehen die Ermittler von einem "bizarren, religiösen Wahn" aus. Dies habe eine psychiatrische Begutachtung des 30-jährigen Irakers ergeben, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Donnerstag. Wegen der psychischen Erkrankung sei eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen. Der Mann sei im Maßregelvollzug, dem Haftkrankenhaus, untergebracht. Zu dem Anschlag mit einem Auto am Dienstagabend habe er sich bislang nicht geäußert.

Ermittlung wegen versuchten Mordes in mindestens drei Fällen

Die Ermittler gehen bei den gezielten Kollisionen von einer islamistischen Tat aus. Deshalb führt die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen. Der 30-Jährige hatte demnach an drei Stellen der Stadtautobahn mit Absicht Fahrzeuge gerammt und besonders Jagd auf Motorräder gemacht. Sechs Menschen waren verletzt worden, drei davon schwer. Ermittelt wird wegen versuchten Mordes in mindestens drei Fällen.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) begründete am Donnerstag, weshalb der mutmaßliche Täter in Deutschland geduldet worden sei. Nach Ablehnung seines Asylantrages im Jahr 2017 sei der gebürtige Iraker nicht abgeschoben worden, weil Deutschland seit Jahren keine Menschen mehr in das Bürgerkriegsland zurückschicke, sagte Geisel im Berliner Abgeordnetenhaus.

Es gebe zwar Ausnahmen, etwa bei Menschen, die schwerste Straftaten begangen haben. Die vor dem Anschlag vorliegenden Erkenntnisse über den 30-Jährigen seien dafür indes nicht ausreichend gewesen.

Geisel zufolge kam der Iraker 2016 über Finnland nach Deutschland. Strafrechtlich sei er wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Erscheinung getreten. "Der Staatsschutz hat ihn zwar als einen Bekannten eines Gefährders hier in Berlin registriert", so der Senator weiter. Sie hätten gemeinsam in einem Wohnheim gelebt. Das sei aber "schon eine ganze Weile her".

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"Wir handeln rechtsstaatlich und haben das auch in diesem Fall getan", versicherte Geisel. "Ich bedauere zutiefst, dass es zu diesem Gewaltakt gekommen ist." Hätte die Polizei das verhindern können, dann hätte sie das auch getan, zeigte sich der Senator überzeugt.

"Werden uns genau berichten lassen"

Auch der SPD-Innenpolitiker Frank Zimmermann versicherte, der Fall werde genau aufgearbeitet. Der verdächtige Iraker sei bereits einmal in einer Psychiatrie untergebracht gewesen und dann frei gekommen. Er habe "offenbar eine Vergangenheit, und wir werden uns genau berichten lassen, was da der Grund war, ihn laufen zu lassen". Wenn ein Fehler passiert sei, müsse der korrigiert werden. Als Gefährder war der Verdächtige nicht bekannt.

Unionspolitiker in der Hauptstadt fordern unterdessen weitere Aufklärung des Falles. Berlins CDU-Chef Kai Wegner sagte: "Wenn die Terrorfahrt auf der Stadtautobahn hätte verhindert werden können, gerät Geisel in Schwierigkeiten."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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