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Urteil zur BND-Massenüberwachung: Eine Niederlage, die es in sich hat


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Der BND und die Massenüberwachung
Eine Niederlage, die es in sich hat


19.05.2020Lesedauer: 3 Min.
Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin: Die Abhörpraxis des Geheimdienstes im Ausland verletzt laut dem Bundesverfassungsgericht Grundrechte.Vergrößern des Bildes
Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin: Die Abhörpraxis des Geheimdienstes im Ausland verletzt laut dem Bundesverfassungsgericht Grundrechte. (Quelle: Jürgen Ritter/imago-images-bilder)

Der deutsche Auslandsgeheimdienst erleidet einen schweren Prestigeschaden. Seine Abhörpraxis ist verfassungswidrig. Doch die Behörde trägt dafür nicht die alleinige Verantwortung.

Der Bundesnachrichtendienst hat eine Menge Niederlagen einstecken müssen, nicht nur vor Gericht. Doch der jüngste Rückschlag muss den deutschen Auslandsgeheimdienst besonders schmerzlich treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Dienstag seine Abhörpraxis des Internetverkehrs im Ausland für rechtswidrig erklärt. Das Prestige des Dienstes, der sich als Dienstleister der Bundesregierung versteht, erleidet damit einen schweren Schaden. Erneut steht der BND als Geheimbehörde da, die es mit den Grundrechten nicht so genau nimmt.

Massenüberwachung trotz Transparenz

Dabei hatte der Nachrichtendienst erst vor wenigen Jahren eine Transparenzoffensive gestartet und sich Vertrauen durch Öffentlichkeit erwerben wollen: Tarnnamen wurden aufgegeben, die Existenz von Standorten offiziell eingeräumt, Akten in eigener Initiative deklassifiziert. Damals hatte gerade NSA-Whistleblower Edward Snowden enthüllt, dass auch der BND in Zusammenarbeit mit den US-Diensten und der Zustimmung des Kanzleramts an der Massenüberwachung beteiligt war. Sie hatte nicht nur die Aufklärung im Ausland, sondern auch Datenverkehr im Inland zum Ziel.

Das Signal der Transparenzinitiative sollte sein: Hier ist kein geheimer Machtapparat am Werk, sondern eine verantwortungsbewusste und möglichst transparente Behörde. Doch die Praxis der Massenüberwachung ging weiter, wie Zeugen im späteren NSA-Untersuchungsausschuss bestätigten. Am sogenannten De-Cix-Knoten in Frankfurt las der Dienst weiterhin massenhaft Daten des Internetverkehrs aus. Zwar sollten interne Vorschriften die Rechte deutscher Bürger weitestgehend schützen. Die technische Umsetzung scheint aber schwierig und fehlerintensiv zu sein, wie der "Spiegel" und der Bayerische Rundfunk berichten. Ex-BND-Präsident Gerhard Schindler hatte Ende des Jahres noch das Gegenteil behauptet.

Gesetzgeber in der Verantwortung

Nun kippt das 2017 novellierte BND-Gesetz für die Überwachung des Internetverkehrs von Ausländern im Ausland. Zwar bleibt laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts die anlasslose Massenüberwachung grundsätzlich möglich. Das wird mit dem "überragenden öffentlichen Interesse an einer wirksamen Auslandsaufklärung im Interesse der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik" gerechtfertigt. Der Gesetzgeber muss die BND-Befugnisse aber viel genauer regeln und begrenzen.

Das ist ein Sieg der Journalistenverbände und Investigativ-Journalisten, die die Klage angestrengt haben. Sie befürchteten, dass Medien und Journalisten im Ausland erneut Ziel der Ausspähung werden könnten. In der Vergangenheit war immer wieder bekannt geworden, dass der BND gezielt Journalisten ausforschte: In den Neunziger Jahren warb er zahlreiche Informanten in deutschen Medien an, um investigative Berichterstatter und ihre Quellen auszuspionieren, zehn Jahre später las er E-Mails einer "Spiegel"-Redakteurin mit.

Kläger sehen Grundrechte gestärkt

Die Verfassungsrichter mahnten nun unter anderem besondere Schutzvorkehrungen für Journalisten bei den Überwachungsmaßnahmen im Ausland an. Grundsätzlich stellten sie in dem Urteil fest, dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind. Das sei ein "Meilenstein für den Schutz von Journalisten im digitalen Zeitalter", sagte "Reporter ohne Grenzen"-Geschäftsführer Christian Mihr. Das Verfassungsgericht habe neue Standards für den Grundrechtsschutz gesetzt, sagte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der "Gesellschaft für Freiheitsrechte".

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Schränkt dieser Grundrechtschutz nun die Aufklärung von Terrorgefahren im Ausland ein? Nein, sagt die Bundesregierung. Der Bundesnachrichtendienst werde seine Aufgaben auch nach dem Urteil uneingeschränkt erledigen können. Er sei "zuversichtlich, dass wir da auch entsprechend eine vernünftige Regelung finden werden, um dem BND seine Aufgabenerfüllung weiterhin möglich zu machen", sagte der zuständige Staatssekretär Johannes Geismann nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe.

Dafür ist nun wohl eine Überarbeitung des von der großen Koalition verabschiedeten Gesetzes notwendig. Wäre sie eher erfolgt, der Prestigeschaden für den deutschen Geheimdienst hätte abgewandt werden können – Fachaufsichtsbehörde des Bundesnachrichtendienstes ist das Bundeskanzleramt. "Niemand hat ein größeres Interesse daran, auf rechtlich sicherem Grunde zu handeln, als der BND selbst", teilte dazu BND-Präsident Bruno Kahl t-online.de mit. Seine Behörde werde Regierung und Parlament bei der erforderlichen Anpassung von Gesetzen nach Kräften unterstützen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP, Reuters
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