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Saarland: Verfassungsgericht kippt strenge Ausgangsregeln


Klage eines Bürgers erfolgreich
Saarland: Verfassungsgericht kippt strenge Ausgangsregeln

Von dpa
28.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Bürger auf Parkbänken in Saarbrücken: Im Saarland gelten mit die strengsten Regeln wegen des Coronavirus.Vergrößern des Bildes
Bürger auf Parkbänken in Saarbrücken: Im Saarland gelten mit die strengsten Regeln wegen des Coronavirus. (Quelle: Becker&Bredel/imago-images-bilder)
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Im Saarland sind die Corona-Regeln besonders streng: Die Wohnung verlassen darf dort nur, wer einen triftigen Grund vorweist. Das aber sei verfassungswidrig, urteilten nun die Richter.

Im Saarland müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe "aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung" mehr, entschieden die Verfassungsrichter am Dienstag.

Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.

Regelungen sollten erst in einer Woche gelockert werden

Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die Ausgangsbeschränkung solle vom 4. Mai an gelockert werden. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte am Abend, der Beschluss der Verfassungsrichter gelte ab sofort. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, er wisse sich "in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung", die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.

Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.

Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen der Landesregierung seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland "geboten" gewesen (Beschluss vom 28. April 2020 - Lv 7/20), hieß es vom Gericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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