Fragen und Antworten Das müssen Sie über Landtagswahl in Sachsen wissen
Die Landtagswahl in Sachsen ist eine Schicksalswahl für die CDU. Wird sie nach 29 Jahren erstmals nicht stärkste Kraft im Freistaat? Wer kandidiert, wie gewählt wird, und was Sie noch alles wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Wer darf wählen?
- Wann und wo kann gewählt werden?
- Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?
- Wie funktioniert die Briefwahl?
- Was sind die Wahlkreise?
- Was bestimmt die Erststimme und was die Zweitstimme?
- Wer kann gewählt werden?
- Wer sind die Spitzenkandidaten der Parteien?
- Wie wurde vor fünf Jahren gewählt?
- Wann steht das Ergebnis der Landtagswahl fest?
Die Landtagswahl in Sachsen gilt als die wichtigste Wahl auf Länderebene im Kalenderjahr. Die CDU, die seit der Wiedervereinigung ununterbrochen den Ministerpräsidenten stellt, droht im Freistaat den ersten Platz zu verlieren. Umfragen sahen die Partei um Ministerpräsident Michael Kretschmer lange gleichauf mit der AfD. Aktuelle Umfrageergebnisse sehen die CDU wieder vorn. Eine schwierige Regierungsbildung zeichnet sich dennoch ab. Auch eine Minderheitsregierung unter Führung der CDU wurde nicht ausgeschlossen. t-online.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl zusammengestellt.
Wer darf wählen?
Wählen darf in Sachsen bei der Landtagswahl jeder deutsche Staatsbürger ab dem Alter von 18 Jahren, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat.
Wann und wo kann gewählt werden?
In Sachsen findet die Landtagswahl 2019 am 1. September statt. Es ist die 7. Landtagswahl in dem Bundesland seit der Wiedervereinigung. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. In welchem Wahllokal man abstimmen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?
Die Wahlbenachrichtigung muss allen wahlberechtigten Sachsen bis spätestens drei Wochen vor der Wahl, also bis 8. August, per Post zugeschickt werden. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer seine Wahlbenachrichtigung verliert, darf in seinem Wahllokal trotzdem wählen. Wichtig ist: Jeder muss sich dort mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, egal ob er die Wahlbenachrichtigung dabei hat oder nicht. Die Wahlbenachrichtigung macht es den Wahlhelfern einfacher, den Wähler im Wählerverzeichnis zu finden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Auch in Sachsen ist es möglich, per Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen. Dazu muss man Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht am einfachsten, indem man das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und abschickt. Man kann die Unterlagen auch per E-Mail bei seiner Gemeindebehörde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wähler dann per Post zugeschickt. Wer sie persönlich abholt, kann auch gleich vor Ort abstimmen. Die Unterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 16 Uhr beantragt werden. Wichtig ist, dass die Unterlagen bis 16 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle vorliegen – egal ob per Post oder persönlich überbracht. Für die Landtagswahl 2019 ist es jetzt also zu spät, die Briefwahl zu beantragen.
Was sind die Wahlkreise?
Der Freistaat Sachsen ist in 60 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreise müssen laut Landeswahlgesetz so zugeschnitten sein, dass überall möglichst gleich viele Wahlberechtigte leben. Konkret heißt das, dass die Einwohnerzahl um höchstens 15 Prozent nach oben und nach unten abweichen darf.
Was bestimmt die Erststimme und was die Zweitstimme?
Jeder Wähler in Sachsen hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Anders als bei den meisten Wahlen in Deutschland spricht man hier aber nicht von Erst- und Zweitstimme, sondern von Direkt- und Listenstimme. Mit der Direktstimme wählt man den Direktkandidaten seines Wahlkreises. Wer im Wahlkreis die meisten Direktstimmen bekommt, zieht als Direktkandidat in den Landtag ein. Mit der Listensstimme wählt man eine Partei. Diese Stimme bestimmt später auch die prozentuale Sitzverteilung im Landtag.
Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Damit eine Partei Abgeordnete in den Landtag schicken darf, muss sie mindestens fünf Prozent aller Landesstimmen in Sachsen erringen. Schafft sie das nicht, ist sie nicht im Landtag vertreten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Erringt eine Partei mindestens zwei Direktmandate in einem Wahlkreis, erhält sie so viele Sitze im Landtag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. 2014 profitierten davon die Freien Wähler, die ein Direktmandat errangen und mit drei Abgeordneten in den Landtag einzogen.
Wer kann gewählt werden?
In Sachsen kann sich jeder Bürger, der wahlberechtigt ist und seit mindestens einem Jahr im Bundesland lebt, zur Wahl stellen – sofern er mindestens 18 Jahre alt ist. Bei der letzten Landtagswahl traten in Sachsen 14 Parteien an. Diesmal sind es 19, und zwar folgende:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Die Linke
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Bündnis 90/Die Grünen
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Freie Wähler
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz
- Piratenpartei Deutschland
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Aufbruch deutscher Patrioten (ADPM)
- Die blaue Partei
- Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
- Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
- Partei der Humanisten
- Partei der Vernunft
- Partei für Gesundheitsforschung
Daneben treten in einigen Wahlkreisen auch unabhängige Direktkandidaten oder Kandidaten von Gruppierungen an, die nicht auf Landesebene kandidieren. Die Landesliste der AfD wurde vom Landeswahlleiter von 61 auf 18 Listenplätze gekürzt. Die übrigen Plätze wurden wegen formaler Fehler für ungültig erklärt. Die Liste war statt in einer in zwei Parteiversammlungen mit verschiedenen Versammlungsleitern und getrennten Wahlverfahren aufgestellt worden, was der Landeswahlausschuss für unzulässig erklärte.
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Nach der Wahl werden im Normalfall 120 Mandatsträger in den Landtag einziehen, von denen 60 die Gewinner in den Wahlkreisen sind. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Zahl der Sitze aber anwachsen. Entscheidend für die Größe des Landtags wird aber auch das Abschneiden der AfD sein. Umfragen gaben der Partei Chancen auf rund 30 Sitze. Um nach dem Urteil des Landeswahlausschusses auf diese Zahl zu kommen, müsste die Partei aber zahlreiche Direktmandate erringen. Sitze, die die Partei auf diese Weise nicht auffüllen kann, bleiben unbesetzt (Sächsisches Wahlgesetz § 6, Absatz 5, Satz 4).
Wer sind die Spitzenkandidaten der Parteien?
Die CDU tritt mit Michael Kretschmer an der Spitze an, der seit Dezember 2017 Ministerpräsident von Sachsen ist und sein Amt verteidigen möchte. Nachdem die Union die bisherigen Landtagswahlen jeweils deutlich gewann, steht ihr diesmal mit der AfD starke Konkurrenz gegenüber. Die Partei um ihren Spitzenkandidat Jörg Urban liegt in Umfragen etwa gleichauf mit der Union. Für den aktuellen Koalitionspartner der CDU, die SPD, kandidiert Martin Dulig. Die Linke schickt Rico Gebhardt ins Rennen, die Grünen Katja Meier und Wolfram Günther. Der Spitzenkandidat der FDP heißt Holger Zastrow, der der NPD Peter Schreiber, Chefredakteur des rechtsextremistischen Parteiorgans "Deutsche Stimme".
Wie wurde vor fünf Jahren gewählt?
Bei der Landtagswahl 2014 errang die CDU in Sachsen mit 39 Prozent ihr stimmenmäßig bislang schwächstes Ergebnis seit der Wiedervereinigung. Sie gewann jedoch alle Direktmandate im Freistaat bis auf eines und konnte so die Stimmenverluste kompensieren. Die zweitplatzierte Linke kam auf 18,9 Prozent und 27 Sitze, die SPD auf 12,4 Prozent und 18 Sitze. Platz vier holte die AfD mit 9,7 Prozent und 14 Sitzen. Die Grünen kamen auf 6,2 Prozent und 6 Sitze. Die FDP (3,8 Prozent), die NPD (4,9 Prozent), sowie die Freien Wähler (1,6 Prozent) scheiterten jeweils an der Fünf-Prozent-Hürde.
Wann steht das Ergebnis der Landtagswahl fest?
Die Wahlhelfer beginnen mit der Auszählung der Stimmen, wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen. Mit einem vorläufigen Ergebnis der Wahl ist noch in der Nacht zu rechnen. Vorher veröffentlichen die Umfrageinstitute ab 18 Uhr schon Prognosen und Hochrechnungen des Wahlergebnisses.