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Deutschland: Länder arbeiten wohl an weitreichendem Messer-Verbot


Vorstoß für neues Waffengesetz
Länder arbeiten an umfassendem Messer-Verbot

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Springmesser: Dem Medienbericht zufolge soll das Mitführen von Springmessern komplett verboten werden.Vergrößern des Bildes
Springmesser: Dem Medienbericht zufolge soll das Mitführen von Springmessern komplett verboten werden. (Quelle: Seeliger/imago-images-bilder)

Tödliche Angriffe mit Stichwaffen, wie in Chemnitz 2018, bringen das Thema Messerverbot in Deutschland immer wieder auf die politische Agenda. Die Länderkammer hat nun über einen Gesetzentwurf zu beraten.

Ein vollständiges Verbot von Messern soll laut einem Gesetzentwurf künftig an sehr vielen öffentlichen Orten Deutschlands möglich sein. Der Bundesrat befasst sich am kommenden Freitag mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag für das Waffengesetz.

Der Antrag stammt von den Ländern Niedersachsen und Bremen. Er sieht die Möglichkeit von Verbotszonen vor, wo sich viele Menschen aufhalten, etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln oder rund um Kindergärten und Schulen.

Behörden könnten dann künftig ermächtigt werden, lokale Waffenverbotszonen zu bestimmen. "Bei Bedarf soll in diesen Waffenverbotszonen auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden können." Die "Saarbrücker Zeitung" berichtete am Samstag über das Papier.

Nicht nur an Brennpunkten von Kriminalität

"Angriffe mit Messern oder mit Waffen werden weiterhin in hoher Zahl verübt", heißt es im online einsehbaren Entwurf. "Sie sind besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung." Daher solle "das Mitführen von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit insbesondere an stark frequentierten Orten weiter eingedämmt werden", um die Gelegenheit zu Angriffen zu verringern.

Behörden sollen daher nicht nur an Brennpunkten von Kriminalität Waffenverbotszonen erlassen dürfen, sondern auch für Orte mit vielen Menschen. Auf bundesrat.de erläutert die Länderkammer, dass Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern nach Forderung der Antragsteller künftig gar nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Im Falle von Zuwiderhandlungen schlagen sie das Beschlagnahmen der Messer sowie Bußgelder vor, bei Springmessern sogar eine Freiheitsstrafe.

GdP warnt vor zunehmenden Messerangriffen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte bereits vor Monaten "angesichts offenbar zunehmender Messerangriffe" eine "gesellschaftliche Grundsatzdebatte über wirksame Gegenmaßnahmen" gefordert. Es gebe kaum einen Tag, an dem nicht Polizeimeldungen über gefährliche oder sogar tödliche Messerattacken bekannt würden, hatte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow damals mitgeteilt.

Experten arbeiten an einer bundesweiten Erfassung von Übergriffen mit Klingen. Die Umsetzung dürfte laut Bundeskriminalamt jedoch mehrere Jahre dauern. Niedersachsen registriert bereits seit zwei Jahren Straftaten, bei denen Stichwaffen eingesetzt werden. Dort gab es demnach im vergangenen Jahr 3754 Taten mit Messern.

Die Forderung nach einem weitreichenden Messerverbot wurde zuletzt immer wieder erhoben – besonders nach aufsehenerregenden Gewalttaten. So hatte die CDU-Fraktion im sächsischen Landtag im September ein solches Verbot für die deutschen Innenstädte ins Spiel gebracht.


Zuvor hatte es in Chemnitz einen tödlichen Angriff gegeben. Für die Tat steht seit März ein Syrer wegen Totschlags vor Gericht. Das Verbrechen löste in Chemnitz damals ausländerfeindliche Attacken aus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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