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Nikab-Verbot der Uni Kiel: Salafisten-Verein unterstützt Studentin


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Salafisten-Verein bekämpft Verbot
Das sind die Männer hinter der Nikab-Studentin


Aktualisiert am 25.02.2019Lesedauer: 4 Min.
Damals in jeder Innenstadt, heute verboten: Die "Lies!"-Bewegung missionierte für den Salafismus – und richtete sich gegen die Verfassung, befand das Innenministerium.Vergrößern des Bildes
Damals in jeder Innenstadt, heute verboten: Die "Lies!"-Bewegung missionierte für den Salafismus – und richtete sich gegen die Verfassung, befand das Innenministerium. (Quelle: imago-images-bilder)

Eine Studentin klagt gegen das Nikab-Verbot ihrer Hochschule – unterstützt wird sie t-online.de-Informationen zufolge von einem salafistischen Verein. Die Akteure sind dem Verfassungsschutz bekannt. Auf Nachfrage distanzieren sie sich von alten Aktionen.

Mit einer angekündigten Klage gegen das Nikab-Verbot an einer Kieler Universität macht derzeit die Studentin Katharina K. Schlagzeilen – juristisch steht sie allerdings nicht allein da, wie sie t-online.de im Interview sagte. Unterstützung erhält sie vom Verein "Föderale Islamische Union", dessen Hauptakteure Verfassungsschutzbehörden der Länder seit langem bekannt sind: die Salafisten-Prediger Marcel Krass und Dennis Rathkamp.

Die verbotene Organisation

"Es ist das beste Projekt in den 17 Jahren, wo ich Muslim bin, das ich gesehen habe", sagte Krass in einem noch heute abrufbaren YouTube-Video aus dem Jahr 2012. Er meint damit die im Jahr 2016 als verfassungsfeindlich verbotene Koran-Verteilaktion "Lies!" der ebenfalls verbotenen Organisation "Die Wahre Religion". Das Logo der Aktion prangt auch auf dem Video im Kanal des Predigers.

"Am ersten Wochenende in Münster haben wir ungefähr 300 davon verteilt – und das hört nicht auf", erzählt Krass in dem Video über die Aktion. Jedes Wochenende würden er und andere Helfer 200 Koran-Exemplare in der Stadt verteilen. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums verfolgte "Die Wahre Religion" damals allerdings noch andere Ziele.

Den bewaffneten Kampf glorifiziert

"Der von [Die Wahre Religion] propagierte politisch-religiöse Totalitätsanspruch wendet sich gegen die wesentlichen Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und stellt das von der Vereinigung propagierte extremistische Verständnis des Islams an deren Stelle", heißt es 2016 in der Pressemitteilung der Behörde zum Verbot.

Bei den Verteilaktionen in den Fußgängerzonen kämen dschihadistische Islamisten im ganzen Bundesgebiet zusammen. Dabei werde auch immer wieder Symbolik der Terrormiliz "Islamischer Staat" gezeigt. Führende Köpfe der Aktion befürworteten und glorifizierten demnach den bewaffneten Kampf und terroristische Anschläge. Mindestens 140 Unterstützer seien bis Ende 2016 nach Syrien und in den Irak gereist, um Terrorgruppen zu unterstützen. Rechtskräftig ist das Verbot von "Die Wahre Religion" seit April 2018.

Darüberhinaus wird Krass auch immer wieder von Verfassungsschutzämtern der Bundesländer im Zusammenhang mit seiner Missionsarbeit genannt: In Baden-Württemberg, in Bayern, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kommt der bestens vernetzte Islamist seit Jahren in Berichten und Lagebildern der Behörden vor – beispielsweise in Verbindung mit der österreichischen Organisation "Iman", die im direkten sozialen Umfeld ihrer Adressaten missionieren will und dafür Gesprächsleitfäden zur Verfügung stellt.

Zuletzt bestätigte die Landesregierung Niedersachsen auch auf eine Kleine Anfrage der CDU hin, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die maßgeblichen Akteure des neuen Vereins "Föderale Islamische Union" dem politischen Salafismus zuordne.

Prediger Dennis Rathkamp weist diese Einschätzung auf Anfrage von t-online.de zurück. "Es gibt meines Wissens keine festgesetzte Definition für den Begriff 'Salafismus'." Was man sehr häufig lese, sei die Behauptung, dass der Salafismus jegliche Form von weltlichen Gesetzen ablehne sowie die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebe. "Sollte dies die Definition sein, auf die der niedersächsische Verfassungsschutz hinaus will, so ist diese Zuordnung eindeutig falsch."

"Viel Erfahrung im Bereich Vereinsführung"

Auch Rathkamp ist keine unbekannte Figur in der deutschen Salafisten-Szene. Der Präsident des 2017 gegründeten Vereins "hat besonders viel Erfahrung im Bereich Vereinsführung", wie es auf der Seite der "Föderalen Islamischen Union" heißt. Auch er engagierte sich für die heute als verfassungsfeindlich verbotene Organisation "Die Wahre Religion" und meldete in Hannover mehrmals Stände für die "Lies!"-Aktion an. Heute distanziert er sich.

"Sowohl Herr Krass als auch meine Wenigkeit haben uns aus verschiedenen Gründen bereits mehrere Jahre vor dem Verbot der genannten Organisationen nicht mehr an deren Aktivitäten beteiligt oder engagiert. Wir verfügen daher über keine näheren Informationen zu den Gründen des Verbots und können nicht wirklich etwas dazu sagen", schreibt Rathkamp auf Anfrage von t-online.de.

2013 hatte er gemeinsam mit dem Salafisten-Prediger Sven Lau den Verein "Der Schlüssel zum Paradies" in Hannover gegründet. Gemeinsam wollten sie missionieren. Während sich Rathkamp gegenüber dem "Spiegel" auf einer gemeinsamen Ägypten-Reise von Gewalt distanzierte, signalisierte Lau Unterstützung für den "Islamischen Staat", auch wenn er selbst kein Kämpfer sei. Heute sitzt Lau wegen Terrorunterstützung in Haft.

Mit dem neuen Verein "Föderale Islamische Union" scheinen die beiden ehemaligen "Lies!"-Aktivisten Krass und Rathkamp nun ihre Aufmerksamkeit öffentlichkeitswirksamen juristischen Auseinandersetzungen zu widmen. "Die Ziele unseres Vereins sind es insbesondere, die Rechte der Muslime in diesem Land zu stärken und zu schützen sowie den Zusammenhalt der Muslime in Deutschland zu fördern", schreibt Rathkamp dazu auf Anfrage.

Auf der Homepage der Organisation ist – ohne die zu erwartende Klage gegen das Nikab-Verbot an der Hamburger Hochschule – von insgesamt drei Klagen die Rede: gegen das Verschleierungsverbot im Straßenverkehr, gegen das Kopftuchverbot für Schülerinnen in NRW und gegen einen gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen.

Unterstützung für die Studentin K.

Gegenüber t-online.de bestätigte Rathkamp, der Studentin K. mit dem Verein bei einer möglichen Klage gegen das Nikab-Verbot beistehen zu wollen. "Das Verbot des Niqabs der Studentin Katharina K. stellt für uns eine klare Diskriminierung sowie einen verfassungswidrigen Eingriff in die freie Ausübung der Religion dar, die durch Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes ausdrücklich geschützt ist", schreibt Rathkamp. "Wir stehen Frau K. deswegen mit Rat und Tat zur Seite, wozu auch die Vermittlung von kompetenten Anwälten sowie deren Finanzierung zählt."


Die 21-jährige Studentin hatte im Interview mit t-online.de gesagt, sie sei mit ihrem Mann auf den Verein zugegangen, um Unterstützung zu erhalten. Die Auffassung des Verfassungsschutzes teile sie nicht. "Und noch dazu herrscht eine Diskrepanz zwischen dem, was die Allgemeinheit unter dem dämonisierten Begriff Salafismus versteht, und was Muslime darunter verstehen."

Mittlerweile hat sich auch die Fachschaftsvertretung des Masterstudiengangs Migration und Diversität an der Uni Kiel in einem offenen Brief gegen das Nikab-Verbot ausgesprochen.

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