Hartz-IV-Maßnahmen Arbeitslose müssen wirklich Grundschulaufgaben lösen
Die Arbeitsagentur bestätigt, dass ein Grundschul-Arbeitsblatt bei Maßnahmen eingesetzt wird. Eine Betroffene spricht von Erniedrigung. Die Behörde rechtfertigt sich.
Auf Twitter sorgte vergangene Woche ein Arbeitsblatt für Aufregung: Das getwitterte Foto zeigt Rechtschreibungsübungen mit Bildern, die offensichtlich für Kinder im Grundschulalter gedacht sind. Die Übungsanweisungen duzen den Leser zudem. Das Arbeitsblatt wurde jedoch nicht in einer Schule an Kinder ausgeteilt, sondern an erwachsene Menschen während einer Hartz IV-Maßnahme. Das berichtet die Twitter-Userin:
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Papier aus Grundschule wird wirklich verwendet
Laut der Mitteldeutschen Zeitung hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Echtheit des Bildes bestätigt. Das Arbeitsblatt habe als "Standortbestimmung" gedient, um zu erkennen, wie gut die Deutschkenntnisse der einzelnen Teilnehmer seien, da die Weiterbildung auch für Menschen mit geringen Sprachkenntnissen offen gestanden habe, so die Bundesagentur. Anschließend seien die Teilnehmenden nach ihren Kenntnissen individuell betreut worden. Auch die Herkunft des Blattes wurde richtig erraten: Es stammt aus einer Materialiensammlung für Grundschüler.
Die Bundesagentur gab an, dass die Maßnahme extern von einem Unternehmen ausgeführt wurde. Dieser habe auch das zweifelhafte Material ausgesucht. Die niedersächsische Landesagentur sei aber bereits auf das Unternehmen zugegangen und habe darum gebeten, künftig für Erwachsene respektvolles und angemessenes Material zu verwenden.
"Eine Konsequenz aus mangelhafter Qualität können allerdings nur die zertifizierenden Stellen ziehen“, erklärte die Arbeitsagentur laut Mitteldeutscher Zeitung. Diese sogenannten „Fachkundigen Stellen“ prüften und bewilligten Hartz-IV-Maßnahmen. Nur diese könnten demnach einschreiten, wenn Lernmaterial unpassend verteilt werde.
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Bildungsgutscheine für Hartz IV
Laut der Bundesagentur wurde in dem obigen Fall ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Hartz-IV-Empfängerin eine Weiterbildung wahrnehmen konnte. Ein Bildungsgutschein kann beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beantragt werden.
- Mitteldeutsche Zeitung: Arbeitsagentur erklärt Arbeitsblatt für Hartz-IV-Empfänger
- Bundesagentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung