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Arbeitsminister Hubertus Heil verspricht Hartz-IV-Reform


"Überzogene Sanktionen müssen weg"
Arbeitsminister Heil verspricht Hartz-IV-Reform

Von dpa
Aktualisiert am 31.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Hubertus Heil bei einem SPD-Parteitag: Der Arbeitminister will 2019 ernst machen mit der Reform von Hartz IV.Vergrößern des Bildes
Hubertus Heil bei einem SPD-Parteitag: Der Arbeitminister will 2019 ernst machen mit der Reform von Hartz IV. (Quelle: Archivbild/Axel Schmidt/Reuters-bilder)

Wer nicht mitmacht, bekommt weniger Geld: Das ist die Kernidee von Hartz IV. Nun will der Hubertus Heil das umstrittene SPD-Projekt refomieren – doch an einem Punkt hält der Arbeitsminister fest.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Absicht bekräftigt, im neuen Jahr eine Hartz-IV-Reform durchzusetzen. Überzogene Sanktionen sollten abgeschafft, die Mitwirkungspflichten der Bezieher der Grundsicherung aber beibehalten werden, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im Januar über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung verhandeln wird. Er erwarte "eine sehr interessante Debatte".

Seine Haltung in dieser Frage sei klar, sagte Heil. "Überzogene Sanktionen, die in der Praxis nicht wirken, aber viele verunsichern, müssen weg. Dazu gehören die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige. Vor allem bin ich aber dagegen, dass auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden können."

Auf die Frage, ob es beim Prinzip des Förderns und Forderns bleiben solle, antwortete der SPD-Politiker: "Ich bin jedenfalls gegen eine Abschaffung von Mitwirkungspflichten." Es gebe im Sozialstaat eine doppelte Verantwortung – zum einen die Fürsorge des Staates gegenüber Hilfebedürftigen, zum anderen die Verantwortung jedes Einzelnen, sich selbst einzubringen. "Das heißt etwa: Wenn man das x-te Mal einen Termin beim Amt nicht wahrnimmt, sollte das Konsequenzen haben."

Die Gewerkschaften wollen noch mehr

Der Deutsche Gewerkschaftsbund drängt weiter darauf, länger Arbeitslosengeld zu zahlen, bevor die Grundsicherung greift. "Nach dem Arbeitslosengeld I sollte es ein Anschlussarbeitslosengeld geben für weitere zwei Jahre, finanziert aus Steuermitteln", sagte Annelie Buntenbach aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschatsbunds der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Zahlung sollte an die Beschäftigungszeiten gebunden sein. "Das heißt, dass jemand zehn Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss, um über drei Jahre Arbeitslosengeld zu bekommen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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