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Deutsche IS-Anhängerin soll Kind in Syrien ermordet haben


Jennifer W. (27)
Deutsche IS-Anhängerin soll Kind in Syrien ermordet haben

Von afp, jmt

28.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Verschleierte Frauen in der syrischen Stadt Rakka, 2014: Während der Herrschaft der IS-Terrormiliz kontrollierte eine sogenannte Sittenpolizei die Einhaltung der Kleidungsvorschriften.Vergrößern des BildesVerschleierte Frauen in der syrischen Stadt Rakka, 2014: Während der Herrschaft der IS-Terrormiliz kontrollierte eine sogenannte Sittenpolizei die Einhaltung der Kleidungsvorschriften. (Quelle: Stringer/reuters)

Die heute 27-jährige Jennifer W. schloss sich einst dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien an. Dort versklavte sie wohl eine Fünfjährige – die sie dann gemeinsam mit ihrem Ehemann ermordet haben soll.

Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche deutsche IS-Anhängerin wegen der Ermordung eines Kindes angeklagt. Der 27-jährigen Jennifer W. wird zur Last gelegt, gemeinsam mit ihrem Ehemann im Irak ein als Sklavin gehaltenes Mädchen in sengender Hitze angekettet und qualvoll verdurstet haben zu lassen, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.

Patrouille für die Sittenpolizei

Die 27-Jährige war den Ermittlungen zufolge im August 2014 über die Türkei und Syrien in den Irak gereist, wo sie sich dem IS anschloss. In den irakischen Städten Falludscha und Mossul patrouillierte sie demnach abends mit einem Sturmgewehr für die sogenannte Sittenpolizei der Dschihadistenmiliz, um auf die Einhaltung der vom IS aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften zu achten.

Ende Januar 2016 beantragte W. in der deutschen Botschaft in Ankara neue Ausweispapiere. Sie wurde danach von den türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen und nach Deutschland abgeschoben. Seitdem habe sie versucht, wieder zurück nach Syrien zu reisen. Auf dem weg dorthin sei sie im Juni 2018 festgenommen worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Kind als Sklavin gehalten

Die Angeschuldigte und ihr Ehemann kauften der Bundesanwaltschaft zufolge im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus das fünf Jahre alte Mädchen und hielten das Kind in ihrem Haushalt als Sklavin. Nachdem das Mädchen erkrankt sei und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt habe, habe der Ehemann das Kind zur Strafe im Freien angekettet und es dort verdursten lassen.


Die Angeschuldigte habe ihren Ehemann gewähren lassen und nichts zur Rettung des Mädchens unternommen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Der Ende Juni festgenommenen Angeklagten wird demnach zur Last gelegt, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet zu haben. Zudem wird ihr ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft
  • Nachrichtenagentur AFP
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