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Bochum soll Sami A. zurückholen – Gericht droht mit 10.000 Euro Strafe


"Nichts Substanzielles unternommen"
Gericht droht Stadt: Bochum soll Sami A. schnell zurückholen

Von dpa, rtr
Aktualisiert am 25.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. setzt es der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist zur Rückholung des Tunesiers.Vergrößern des Bildes
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. setzt es der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist zur Rückholung des Tunesiers. (Quelle: Marcel Kusch/dpa-bilder)

Sami A. ist in Tunesien, weil er aus Sicht eines Gerichts "grob rechtswidrig" abgeschoben wurde. Das selbe Gericht droht der Stadt nun mit einer Strafe, wenn sie ihn nicht bald zurückholt. Das dürfte jedoch schwierig werden.

Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. setzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist zur Rückholung des Tunesiers. Die Behörde habe bislang "nichts Substanzielles unternommen", um Sami A. zurückzuholen, kritisierte das Gericht in seinem Beschluss.

Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte Sami A. bis spätestens nächsten Dienstag nicht zurückgeholt werden. Bislang sollen mithilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation Sami A.s an die tunesischen Behörden gestellt worden sein, bemängelte die Kammer. Das sei nicht genug. Die Stadt Bochum habe bislang nicht reagiert, sagte ein Gerichtssprecher. Sie könne aber gegen die Entscheidung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen.

Tunesien will ihn nicht zurückschicken

Sami A. zurückzuholen, dürfte aber problematisch werden. Tunesien will ihn nämlich nicht wieder zurückschicken, wie Vertreter mehrfach betont hatten. Als Grund nennt etwa die tunesische Justiz, dass Sami A. womöglich eine Anklage wegen Terrorismus in seinem Heimatland bevorstehe. Gegen den Beschuldigten werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt, sagte Sofian Sliti, Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde. "Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein anderes Land abzuschieben." Dafür gebe es keine Grundlage.

Am Sonntag hatte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet, dass die Abschiebung Sami A.s angeblich noch bis zuletzt hätte gestoppt werden können. "Bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre dies möglich gewesen", zitierte die Zeitung die Bundespolizei.

Abschiebung "grob rechtswidrig"

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte allerdings am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Die von dem Abschiebetermin nicht unterrichteten Gelsenkirchener Richter hatten die Aktion als "grob rechtswidrig" gerügt und verlangen, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird. In den nächsten Wochen entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster darüber.

Verwendete Quellen
  • dpa, Reuters
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