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Tunesier plante Anschlag: Terrorverdächtiger darf nicht abgeschoben werden


Tunesier plante Anschlag
Terrorverdächtiger darf nicht abgeschoben werden

afp, dpa, Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 27.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Tuneische Polizisten bewachen den Eingang des Bardo-Museum in Tunis nach dem islamistischen Terroranschlag im März 2015 – bei der Attacke starben 24 Menschen.Vergrößern des Bildes
Tuneische Polizisten bewachen den Eingang des Bardo-Museum in Tunis nach dem islamistischen Terroranschlag im März 2015 – bei der Attacke starben 24 Menschen. (Quelle: Anis Mili/Reuters-bilder)

Ein Tunesier unter Terrorverdacht darf nach einem Gerichtsbeschluss nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Ermittler gehen davon aus, dass er in Deutschland einen Anschlag für den sogenannten Islamischen Staat planen sollte. In Tunesien gilt er als Mittäter eines Anschlags mit 24 Todesopfern.

Als Polizeibeamte in einer Großrazzia Anfang Februar 54 Gebäude in Hessen durchsuchen, treffen sie auf einen alten Bekannten. Die Ermittlungen richten sich gegen 16 meist tunesische Tatverdächtige, denen in der Mehrheit der Fälle vorgeworfen wird, eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben. Sie sollen geplant haben, im Namen des IS einen Terroranschlag in Deutschland zu verüben.

Einer der Männer im Alter zwischen 16 und 46 Jahren, der laut Ermittlungen damit beauftragt war, einen Anschlag zu organisieren und ein Unterstützernetzwerk aufzubauen, war bereits einige Monate zuvor im Konflikt mit der Polizei.

Aufgrund einer tunesischen Fahndungsnotierung hatten Beamte den Mann, der sich seit 2003 mit einem Studentenvisum in Deutschland aufhält, in Frankfurt festgenommen. Die tunesischen Behörden warfen ihm vor, als Mittäter am islamistischen Terroranschlag auf das Bardo-Muesum in Tunis beteiligt gewesen zu sein. Bei der Attacke auf das Nationalmuseum starben im März 2015 insgesamt 24 Menschen, darunter 21 Touristen.

Unterlagen aus Tunesien fehlten

Weil die tunesischen Behörden nach der Festnahme in Frankfurt aber keine erforderlichen weiteren Unterlagen übersandten, wurde der Mann im November 2016 aus der Auslieferungshaft entlassen und im Anschluss rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Im Februar ging er den Ermittlern bei der Großrazzia in Hessen erneut ins Netz. Zu den neuen Vorwürfen gegen ihn schweigt der Mann.

Hessen plante den Mann anschließend in sein Heimatland abzuschieben: Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte, das Land habe "großes Interesse" an dessen Rückführung nach Tunesien. Doch: Wenige Minuten bevor am 22. März der Flieger mit dem Mann an Bord in Richtung Tunesien abheben sollte, wurde die Abschiebung gestoppt. Der Grund: Der Terrorverdächtige hatte sozusagen in letzter Minute einen Asylantrag gestellt.

Zwar lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diesen als offensichtlich unbegründet ab. Der Mann wehrte sich dagegen allerdings mit einem Eilantrag vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht. Am Mittwoch urteilte das Gericht nun, dass der Terrorverdächtige nicht abgeschoben werden darf. Zwar bestätigte das Gericht, dass Deutschland ein Interesse an der Abschiebung habe – der Mann habe in Tunesien keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe.

Bereits im April hatte das Gericht verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die am 11. Juli von der tunesischen Regierung vorgelegte Verbalnote räume die Bedenken nicht aus und erfülle damit die vom Gericht gestellten Auflagen nicht vollständig, stellte das Gericht fest. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

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