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Mannheim: AfD darf nach Messerattacke trotz Verbots demonstrieren


Trotz Verbots der Stadt
Gericht urteilt: AfD darf vor EU-Wahl in Mannheim demonstrieren

Von dpa
06.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Marktplatz in Mannheim: Dort griff ein Mann mehrere Personen mit einem Messer an.Vergrößern des Bildes
Der Marktplatz in Mannheim: Dort griff ein Mann mehrere Personen mit einem Messer an. (Quelle: Rene Priebe/dpa)
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Nach dem Messerangriff am Freitag in Mannheim wollte die Stadt Kundgebungen auf dem Marktplatz zeitweise verbieten. Die AfD ging dagegen vor – und darf nun demonstrieren.

Eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Marktplatz in Mannheim darf die AfD einer gerichtlichen Eilentscheidung zufolge am Tatort demonstrieren. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom Donnerstag hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Demonstration unter anderem gegen Islamismus ist für 18 Uhr am Freitag geplant. Zeitgleich soll eine Gegendemonstration der Antifa stattfinden.

Ein 25-jähriger Afghane hatte am vergangenen Freitag fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Video | Polizist stirbt nach Messerangriff von Mannheim
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Quelle: t-online

Gericht zweifelt Entscheidung des OBs an

"Wir wollen zwei Tage vor der Europawahl genau dort demonstrieren, wo der islamistische Terror zugeschlagen hat, um ein klares politisches Signal in die ganze Republik zu senden", teilte der AfD-Landesvorsitzende Markus Frohnmaier mit.

Die Stadt Mannheim hatte allerdings Kundgebungen und Versammlungen auf dem Markplatz untersagt und den Platz vorübergehend bis zum 16. Juni zu einem Gedenkort für den bei einem Messerangriff getöteten Polizisten erklärt. Es sei wichtig, in Ruhe und Würde der Opfer gedenken zu können, hatte Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) gesagt.

Das Gericht schrieb in seinem Beschluss: "Es ist schon höchst zweifelhaft, ob die Anordnung eines Gedenkortes aus Anlass eines Gewaltverbrechens noch als ein der Kompetenz des Oberbürgermeisters unterfallendes Geschäft der laufenden Verwaltung gesehen werden kann." Auch genüge die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters den Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot voraussichtlich nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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