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Pkw-Maut: Bund klagt nicht gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer


Rechtsstreit
Pkw-Maut: Bund klagt nicht gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer

Von dpa
Aktualisiert am 28.12.2023Lesedauer: 3 Min.
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Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer stand wegen der gescheiterten Pkw-Maut in der Kritik. (Quelle: Lisa Ducret/dpa/dpa-bilder)
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Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU und platzte spektakulär. Für den Staat kam eine Millionenrechnung hinterher - dem damaligen Minister drohen deswegen jetzt aber keine juristischen Konsequenzen.

Das Bundesverkehrsministerium verzichtet auf eine Klage gegen den früheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) wegen der millionenschweren Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut. Wie das Ministerium mitteilte, folgt es damit einem Gutachten, das im Ergebnis von juristischen Schritten wegen Haftungsansprüchen abrät - im Kern wegen zu geringer Erfolgsaussichten.

Der heutige Minister Volker Wissing (FDP) hatte die Analyse in Auftrag gegeben, um mögliche Forderungen gegen seinen Amtsvorgänger abzuklären. Das Ministerium betonte nun zugleich, es bleibe "bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer".

Bund musste 243 Millionen Euro an Betreiber zahlen

Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Zentraler Knackpunkt war, dass nur Fahrer aus dem Inland für die Maut voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Scheuer war damals Verkehrsminister. Kurz nach dem Urteil kündigte er die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern, die dann Schadenersatz forderten. Eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergab, dass der Bund ihnen 243 Millionen Euro zahlen musste. In der Kritik stand auch, dass Scheuer die Betreiberverträge Ende 2018 abgeschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.

Wie das Ministerium erläuterte, kommen die unabhängigen Gutachter zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme. Sie hätten aber gleichzeitig "auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche" verwiesen. Man folge daher der Gutachter-Empfehlung, die von einer Klage abrät - auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden.

Kanzlei-Gutachten: Klage hätte nur geringe Erfolgsaussichten

In dem 70-seitigen Gutachten einer auf Vergaberecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei heißt es: "Angesichts der rechtlichen Hürden und Unsicherheiten hätte eine Klage gegen Bundesminister a.D. Scheuer nur geringe Aussichten auf Erfolg." Dies betreffe vor allem die Frage der Rechtsgrundlage für einen Haftungsanspruch sowie das Durchdringen des Vorwurfs einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

So könne der Bund sich bei einem Minister nicht auf eine Amtshaftung berufen, da sie nur Grundlage für Ansprüche eines Dritten gegenüber dem Dienstherrn sei. Der von den Betreibern gegen den Bund geltend gemachte Anspruch wegen der Kündigung der Maut-Verträge habe sich auf vertragliche Regelungen gestützt, nicht auf eine schuldhafte Amtspflichtverletzung. Generell sei weder im Bundesministergesetz noch an anderer Stelle eine Haftungsnorm für Minister vorgesehen.

Die besten Erfolgsaussichten lägen darin, einen Haftungsanspruch gegen Scheuer wegen Pflichtverletzung aus seinem Amtsverhältnis zum Bund geltend zu machen. Für eine vorsätzliche Verletzung lägen keine Anhaltspunkte vor, erläuterten die Gutachter. Und ein Vorwurf der groben Fahrlässigkeit sei mit deutlichen Unsicherheiten behaftet, unter anderem wegen Schwierigkeiten bei einer Beweisführung.

Wissing hatte das Gutachten im Juli in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, ob Haftungsansprüche gegen Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind. "Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen", sagte der FDP-Politiker damals. Dabei machte er deutlich, dass das Gutachten klären sollte, ob ein Regress im konkreten Fall möglich sei oder nicht. Das sei letztlich keine politische Frage. Ein Schaden sei entstanden. Für eine rechtliche Verantwortung müssten aber weitere Voraussetzungen vorliegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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