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Prozess in Frankfurt: Ex-Bundeswehroffizier Franco A. zu Haft verurteilt


Prozess gegen Franco A.
Ex-Bundeswehroffizier wegen Terrorplänen verurteilt

Von dpa, afp, lw

Aktualisiert am 15.07.2022Lesedauer: 3 Min.
Franco A.: Er wurde unter anderem wegen der Planung von Terroranschlägen verurteilt.Vergrößern des Bildes
Franco A.: Er wurde unter anderem wegen der Planung von Terroranschlägen verurteilt. (Quelle: Boris Roessler/dpa)
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Franco A. wurde 2017 wegen Terrorverdachts festgenommen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat ihn nun für schuldig befunden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen der Planung eines Anschlags, Waffendelikten und Betrugs verurteilt. "Der Angeklagte ist schuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat", sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Christoph Koller, am Freitag bei der Urteilsverkündung. Drei Monate der Haft gelten schon als verbüßt.

Er habe ein "seit Jahren verfestigtes rechtsextremes und völkisch-nationalistisches" Weltbild, führte Koller aus. Für die von ihm wahrgenommene "Zersetzung der deutschen Nation" habe er Politiker und Menschen des öffentlichen Lebens verantwortlich gemacht, die er als flüchtlingsfreundlich empfunden habe.

"Rechtsradikaler Terrorist"

Der 33-Jährige musste sich seit Mai 2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt verantworten. Der Fall schlug auch über das Verfahren hinaus große Wellen.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch hinsichtlich des wesentlichen Anklagepunkts – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Festnahme im Februar 2017

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammte und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Franco A. bestreitet die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befand sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß gewesen war.

Anschläge auf Maas und Roth geplant

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsopfer wurden in der Anklageschrift auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt.

Der Prozess habe zwar "die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats im Einsatz gegen Rechtsterroristen und ihre mörderischen Anschlagspläne" gezeigt, sagte der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Deutschen Presse-Agentur vor Verkündung des Urteils. Dennoch blieben Lücken und ungeklärte Fragen. "Die zahlreichen Waffen, die Todeslisten und der enge Kontakt zu weiteren Rechtsextremisten bis tief in die völkische Szene sprechen dafür, dass Franco A. kein verwirrter Einzeltäter, sondern Teil einer rechtsextremen und gewaltbereiten Gruppe war." Emmerich mahnte weitere Nachforschungen an.

Im Zuge der Ermittlungen im Fall Franco A. stieß die Polizei auf Chatgruppen, in denen teilweise rechtsextremistische Inhalte geteilt wurden. Daraus ergaben sich weitere Ermittlungsverfahren, etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Der Militärische Abschirmdienst, der unter anderem dafür verantwortlich ist, dass bei der Bundeswehr keine Extremisten arbeiten und damit Zugang zu Waffen haben, wurde reformiert. In die Kritik geriet damals auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), bei dem Franco A. trotz seiner fehlenden Sprachkenntnisse als Syrer durchging.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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