Urteil der Uni Gießen Helge Braun darf Doktortitel behalten
Bei der Untersuchung der Dissertation von Helge Braun sind Fehler festgestellt worden. Doch zu einem Entzug des Doktortitels kommt es nicht – der Kanzleramtschef soll keine Betrugsabsichten gehabt haben.
Die Gießener Justus-Liebig-Universität hat bei der Überprüfung der Doktorarbeit von Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) keine Täuschungsabsicht festgestellt. Ein Entzug des Doktortitels komme nicht in Betracht, teilte die Hochschule am Mittwoch mit. Laut der Kommission gibt es jedoch an einigen Stellen formale Fehler. Diese seien zu korrigieren, hieß es.
Braun, der auch Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Gießen ist, promovierte 2007 im Alter von 35 Jahren zum Doktor der Medizin. Seine Doktorarbeit befasste sich mit dem Einfluss intraoperativer Tachykardien (Herzrasen während einer Operation) auf die postoperative Prognose.
Die Universität war in den vergangenen Wochen Vorwürfen nachgegangen, wonach "substanzielle Ergebnisse der Dissertation" bereits zuvor in einer anderen Publikation veröffentlicht worden seien. Braun selbst sei Mitautor dieser Publikation gewesen, in seiner Dissertation werde die Vorpublikation erwähnt. Zudem seien Hinweise auf Übereinstimmungen von Textpassagen mit anderen Dissertationen der damaligen Arbeitsgruppe überprüft worden.
- Nachrichtenagentur dpa