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Zahl ausländischer Hartz-IV-Empfänger deutlich gestiegen


Neue Statistik
Zahl ausländischer Hartz-IV-Empfänger deutlich gestiegen

Von dpa
Aktualisiert am 30.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Stempel mit der Aufschrift Hartz IV: Die Sozialleistung erhält, wer arbeitslos ist oder von seinem Verdienst nicht leben kann (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Stempel mit der Aufschrift Hartz IV: Die Sozialleistung erhält, wer arbeitslos ist oder von seinem Verdienst nicht leben kann (Symbolbild). (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)

Die jährlichen Kosten für ausländische Hartz-IV-Bezieher haben sich vor dem Hintergrund von Flüchtlingskrisen in den vergangenen zwölf Jahren fast verdoppelt. Die Gesamtausgaben sanken dagegen.

Die Zahlungsansprüche ausländischer Hartz-IV-Bezieher haben sich einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zufolge seit 2007 fast verdoppelt. Im Jahr 2018 hätten sie sich auf 12,9 Milliarden Euro belaufen.

Im Jahr 2007 betrugen die Ansprüche von Ausländern demnach knapp 6,6 Milliarden Euro, berichtet die Zeitung und beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine AfD-Anfrage.

Mehr ausländische Zahlungsempfänger

Hintergrund ist, dass die Zahl ausländischer Hartz-IV-Empfänger deutlich gestiegen ist. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gehörten zu den Regelleistungsberechtigten im August dieses Jahres rund 2 Millionen Ausländer. Im August 2007 waren es noch rund 1,3 Millionen Ausländer gewesen. Zum Vergleich: Die Zahl der deutschen Regelleistungsbezieher sank im gleichen Zeitraum von rund 5,8 Millionen auf rund 3,4 Millionen.

Deshalb gingen die jährlichen Zahlungsansprüche von Hartz-IV-Empfängern insgesamt auch um 1,67 Milliarden Euro gegenüber 2007 zurück und lagen zuletzt bei 34,9 Milliarden Euro (September 2018 bis August 2019), wie es in dem Zeitungsbericht weiter hieß.

Unter den ausländischen Hartz-IV-Beziehern entfielen demnach von September 2018 bis August 2019 Ansprüche von 2,4 Milliarden Euro auf Bürger aus anderen EU-Staaten. 6,1 Milliarden Euro entfielen auf Menschen aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsstaaten.

Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Hartz IV, etwa wenn sie arbeitslos sind. Hartz IV erhalten auch Menschen, die so wenig Geld verdienen, dass sie ihren Lebensunterhalt davon nicht allein bestreiten können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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