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Zensus 2021: Bundestag gibt grünes Licht – Streit um Kostenverteilung


Grünes Licht für Zensus 2021
Volkszählung wird teurer: Streit bahnt sich an

Von dpa
07.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Zensus 2021: Der Bundestag hat grünes Licht für die Volkszählung gegeben.Vergrößern des Bildes
Zensus 2021: Der Bundestag hat grünes Licht für die Volkszählung gegeben. (Quelle: imago images)

Die Deutschen werden bald wieder gezählt. Dafür hat der Bundestag die gesetzliche Grundlage geschaffen. Zwischen Bund und Ländern entfacht nun ein Streit um die hohen Kosten für die geplante Volkszählung.

Im übernächsten Jahr gibt es in Deutschland wieder eine umfassende Volkszählung. Der Bundestag machte am späten Donnerstagabend den Weg für den Zensus 2021 frei. Er umfasse eine Bevölkerungs-, eine Gebäude- und eine Wohnungszählung, heißt es in der vom Parlament beschlossenen Rechtsgrundlage. Wie schon beim Zensus 2011 sollen vorwiegend bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden. Nur in Fällen, in denen die Daten nicht ausreichen, soll es stichprobenartige Befragungen der Bürger geben.

Die Kosten für die öffentliche Hand werden auf 994 Millionen Euro geschätzt. Einem Zeitungsbericht zufolge gibt es hier allerdings Widerstand aus den Bundesländern, weil sie den Löwenanteil von 722 Millionen Euro bezahlen sollen. "So wie es aussieht, werden die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen", sagte Schleswig-Holsteins Bevollmächtigter beim Bund, Ingbert Liebing (CDU), der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Das Gesetz ist im Bundesrat zwar nichts zustimmungspflichtig, aber im Vermittlungsausschuss könnte die Angelegenheit erheblich verzögert werden.

Mit den geplanten Kosten von insgesamt 994 Millionen Euro würde die Volkszählung deutlich teurer als vor zehn Jahren, als lediglich 667 Millionen Euro für Vorbereitung, Erhebung, Aufbereitung und Evaluierung fällig wurden. Als Gründe für die Kostensteigerung werden die allgemeine Preisentwicklung sowie gestiegene Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit genannt. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht zur Korrektur der Einwohnerzahlen eine größere Haushaltsstichprobe als 2011 verlangt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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