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Neonazi-Konzert bei Jena: Gericht kippt fast alle behördlichen Einschränkungen


Neonazi-Konzert bei Jena
Gericht kippt fast alle behördlichen Einschränkungen

Von dpa
Aktualisiert am 05.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Polizisten am Rande eines Nazi-Festivals in Themar: Dort kamen im Sommer etwa 2000 Personen zur größten Veranstaltung dieser Art in Deutschland.Vergrößern des Bildes
Polizisten am Rande eines Nazi-Festivals in Themar: Dort kamen im Sommer etwa 2000 Personen zur größten Veranstaltung dieser Art in Deutschland. (Quelle: dpa-bilder)

In Thüringen haben die Behörden einem Rechtsrock-Konzert strenge Auflagen gemacht: Alkohol sollte es nicht geben, bestimmte Gruppen nicht auftreten dürfen. Ein Gericht hat nun fast alle Vorgaben aufgehoben.

Ein Rechtsrock-Konzert in Magdala bei Jena darf an diesem Wochenende nahezu wie geplant stattfinden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnte fast alle von den Behörden genannten Auflagen in der Nacht zu Freitag ab. Demnach dürfen auch umstrittene Musikgruppen auftreten und alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Beschluss eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar. Die Richter begründeten ihre Ablehnung der Auflagen vor allem damit, dass in der Kürze der Zeit keine genaue Prüfung der konkreten Gefahren mehr möglich sei. Hierfür machte das Gericht vor allem das kurzfristige Handeln der Behörden verantwortlich. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden.

Nur die zeitliche Begrenzung bleibt

Das Rechtsrock-Konzert an diesem Freitag und Samstag soll der rechten Szene als Ersatz für ein Neonazi-Konzert im thüringischen Mattstedt dienen. Es war wegen unklarer Eigentumsverhältnisse des Veranstaltungsgeländes von den Behörden verhindert worden.

Im Fall von Magdala waren die Veranstalter nun gegen etwa ein Dutzend Auflagen der Versammlungsbehörde vorgegangen. Das Verwaltungsgericht billigte lediglich die zeitliche Begrenzung des Konzerts an beiden Tagen auf 22.30 Uhr. Das sei im Interesse der Anwohner geboten.

Verwendete Quellen
  • dpa
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