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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach Tötungsdelikt in Chemnitz Mutmaßlicher Haftbefehl gegen Verdächtigen kursiert im Netz
Nach der Tötung eines Mannes in Chemnitz bahnt sich ein weiterer Skandal an:
In den sozialen Netzwerken kursiert ein Foto, das angeblich den Haftbefehl gegen die mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz zeigt. In dem Dokument sind die Namen des Opfers, der mutmaßlichen Täter sowie von Zeugen und der Richterin erkennbar. Auch der Tathergang am Sonntag wird genau beschrieben. Die Echtheit des Dokuments konnte zunächst nicht bestätigt werden.
Zuvor hatte das Amtsgericht Chemnitz Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen einen 22-jährigen Iraker und einen 23-jährigen Syrer erlassen. Den beiden Männern werde vorgeworfen, in der Nacht zum Sonntag am Rande eines Stadtfestes "ohne rechtfertigenden Grund" mehrfach auf einen 35 Jahre alten Deutschen eingestochen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Rechtsextreme benutzten die Tat, um gegen Migranten in Deutschland zu hetzen.
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Die rechtsgerichtete Bürgerbewegung "Pro Chemnitz", ein AfD-Kreisverband sowie Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann veröffentlichten das Bild als erstes im Netz. In den Posts war das Dokument noch mit Schwärzungen versehen, die die Zeugennamen und andere Details verdeckten.
Innerhalb kürzester Zeit wurde das Dokument jedoch tausendfach auf sozialen Netzwerken kommentiert und geteilt – zum Teil auch ohne die Markierungen. Der Eintrag auf der Facebookseite von "Pro Chemnitz" wurde später dann offenbar wieder von der Seite gelöscht.
Ist die Veröffentlichung strafbar?
Nachdem der Mordfall in Chemnitz bekannt wurde, eskalierte die Situation in der sächsischen Stadt. "Pro Chemnitz" und andere rechtsextreme Gruppen hatten zu Protesten in der Chemnitzer Innenstadt aufgerufen – über 800 Menschen marschierten daraufhin durch die Straßen, darunter auch gewaltbereite Demonstranten.
Mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls könnten die Rechtsextremen nun allerdings mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen. In Paragraf 353d des Strafgesetzbuches ist die Veröffentlichung amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens im Wortlaut unter Strafe gestellt.
Wie das Papier in die Hände von "Pro Chemnitz" geriet, ist bisher noch unklar. In ihrem Post auf Facebook gab die rechte Bürgerbewegung an, es habe ein Leck gegeben. Der Haftbefehl sollte bis dato nur der Staatsanwaltschaft, Gericht, Anwälten und der Polizei vorgelegen haben.
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Das Sächsische Innenministerium teilte mit, es habe keine Informationen, woher die Bilder des Haftbefehls kämen.
Auch für Donnerstag ist offenbar eine weitere Demonstration geplant. "Pro Chemnitz" rief in seiner Mitteilung auf Facebook zu einer Kundgebung und Spendenaktionen auf.
- Eigene Recherchen
- dpa
- AFP