Eilantrag abgelehnt Ellwangen: Togoer scheitert vor Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des Asylbewerbers aus Togo gegen seine Abschiebung nach Italien abgewiesen. Der Fall in Ellwangen hatte hohe Wellen geschlagen.
Der Asylbewerber aus Togo ist mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. "Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt", teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Verfassungsbeschwerde sei "bisher mangels ausreichender Begründung unzulässig". Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
Der Fall im baden-württembergischen Ellwangen hatte hohe Wellen geschlagen, weil die Polizei beim Abholen des 23 Jahre alten Togoers zunächst gescheitert war. 150 bis 200 Mitbewohner hatten sich der Polizei entgegengestellt. Der Togoer wehrt sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Rückführung nach Italien.
Der 23-Jährige sitzt in Abschiebehaft und soll nach Italien überstellt werden. Dort wurde er erstmals als Flüchtling registriert. Er reiste später weiter nach Deutschland. Die Verfassungsbeschwerde hatte zum Ziel, die Abschiebung zu verhindern und die Freilassung aus der Abschiebehaft zu erreichen.
- AFP, dpa
- Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts