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Verdienstorden: Bundespräsident Steinmeier führt Frauenquote ein


40 Prozent
Steinmeier führt Frauenquote für Verdienstorden ein

Von afp
23.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Bundespräsident Steinmeier verleiht das große Verdienstkreuz: Im September 2022 bekam nur eine Frau - Aleida Assmann, Jan Assmann, Christopher Clark, Klaus Hasselmann und Benjamin List - den Orden.Vergrößern des Bildes
Bundespräsident Steinmeier verleiht das große Verdienstkreuz: Im September 2022 bekam mit Aleida Assmann nur eine Frau den Orden. (Quelle: Christian Spicker/imago images)

Frauen und Männer engagieren sich in unserer Gesellschaft gleichermaßen – bei der Vergabe von Verdienstorden ist das aber nicht spürbar. Das soll sich nun ändern.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland soll künftig häufiger an Frauen verliehen werden: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt für die Auszeichnung eine Frauenquote von "mindestens 40 Prozent" ein, wie das Bundespräsidialamt am Mittwoch mitteilte. Bisher wird demnach nur rund jeder dritte Verdienstorden an eine Frau vergeben – "obwohl sich Frauen und Männer in unserer Gesellschaft gleichermaßen engagieren", wie das Amt hervorhob.

"Frauen leisten Großes in unserer Gesellschaft", erklärte Steinmeier. "Ob in Vereinen, Unternehmen, an Universitäten oder in der Kultur – Frauen sorgen für Zusammenhalt, Menschlichkeit, Fortschritt und Kreativität."

Bürger sollen mehr Frauen für den Orden vorschlagen

Steinmeier rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mehr Frauen für den Orden vorzuschlagen. "Schauen Sie sich um, in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrer Freizeit, bei Ihren Kolleginnen. Der Verdienstorden lebt von den Vorschlägen, die ich von Ihnen für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes bekomme." Die Auszeichnung sei ein Weg, "um mehr Frauen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen".

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Vorschläge für auszuzeichnende Personen können alle Bürgerinnen und Bürger einbringen. Sie wenden sich dazu an die Staats- oder Senatskanzlei ihres Bundeslandes oder an das Bundespräsidialamt; für im Ausland lebende Deutsche sowie Menschen ohne deutschen Pass ist das Auswärtige Amt zuständig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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