Urteil gegen Junge Union Gericht verbietet erfundenen Schulz-Tweet
Die Junge Union Bayern muss einen frei erfundenen Tweet von SPD-Chef Martin Schulz löschen. Das entschied das Landgericht Hamburg.
Demnach droht der Jungen Union ansonsten ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Antragsteller war dem Gerichtssprecher zufolge Parteichef Martin Schulz persönlich.
Neben einer echten Nachricht des SPD-Kanzlerkandidaten hatte die Junge Union in Bayern den ausgedachten Tweet am 10. Juli auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Darin sagte Schulz, dass er mit den politischen Fürsprechern der Krawalle am Rande des G20-Gipfels in Hamburg nach der Bundestagswahl regieren wolle. Der erfundene Tweet mit dem Account "@therealMartinSchulz" war wegen des identischen Profilbildes nur bei genauem Hinsehen als Fälschung zu erkennen.
"Es ist skandalös, dass CDU und CSU eine solche Entgleisung geduldet haben, und ich bin froh, dass nun so entschieden wurde", sagte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil dem "Spiegel". Seine Partei wolle "einen harten, aber fairen Wahlkampf führen; darin haben Verleumdungen und Fake-News jeglicher Art nichts zu suchen".