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Bundestagswahl: Wahlkreis gewonnen – diese Sieger gehen trotzdem leer aus


Wegen Wahlrechtsreform
Diese Sieger gehen trotzdem leer aus


Aktualisiert am 24.02.2025 - 10:51 UhrLesedauer: 2 Min.
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Wahlzettel: Mehrere Gewinner von Direktmandaten werden trotzdem nicht im Bundestag vertreten sein. (Quelle: IMAGO/Axel Heyder/imago)
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Bislang galt: Wer seinen Wahlkreis direkt gewinnt, zieht in den Deutschen Bundestag ein. Doch diesmal gilt eine neue Regelung und macht aus manchem Gewinner doch noch einen Verlierer.

Gewonnen und doch verloren: Bei der Bundestagswahl 2025 wird erstmals die Wahlrechtsreform spürbar. Sie legt die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag auf 630 Personen fest. Das heißt auch:

23 Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben, werden dennoch nicht im Deutschen Bundestag als Abgeordnete sitzen. Denn ihre Parteien haben nicht die erforderliche "Zweitstimmendeckung" erreicht, und das neue Wahlrecht sieht keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor.

Insgesamt gehen 15 CDU-Kandidaten somit leer aus. Ebenfalls betroffen sind vier AfD-Politiker, drei CSUler und eine Kandidatin der SPD. Nach Regionen aufgeschlüsselt entfällt so die direkte Vertretung von sechs Wahlkreisen in Baden-Württemberg, fünf in Hessen und jeweils drei in Bayern und Rheinland-Pfalz. Ein Wahlkreis ist jeweils in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein betroffen.

Folgende Wahlkreise und Kandidaten sind betroffen:

  • Flensburg-Schleswig: Petra Nicolaisen (CDU)
  • Rostock - Landkreis Rostock II, Steffi Burmeister (AfD)
  • Oberhavel - Havelland II, Andreas Galau (AfD)
  • Bremen I, Ulrike Hiller (SPD)
  • Halle, Alexander Raue (AfD)
  • Leipzig I, Christian Kriegel (AfD)
  • Schwalm-Eder, Anna-Maria Bischof (CDU)
  • Frankfurt am Main I, Yannick Schwander (CDU)
  • Frankfurt am Main II, Leopold Born (CDU)
  • Groß-Gerau, Marcus Kretschmann (CDU)
  • Darmstadt, Astrid Mannes (CDU)
  • Mainz, Ursula Groden-Kranich (CDU)
  • Trier, Dominik Sienkiewicz (CDU)
  • Ludwigshafen/Frankenthal, Sertac Bilgin (CDU)
  • Heidelberg, Alexander Föhr (CDU)
  • Mannheim, Melis Sekmen (CDU)
  • Rhein-Neckar, Moritz Oppelt (CDU)
  • Stuttgart II, Maximilian Mörseburg (CDU)
  • Tübingen, Christoph Naser (CDU)
  • Lörrach - Müllheim, Stefan Glaser (CDU)
  • Nürnberg-Nord, Sebastian Brehm (CSU)
  • Augsburg-Stadt, Volker Ullrich (CSU)
  • München-Süd, Claudia Küng (CSU)

Deutlich weniger Abgeordnete

Wegen der Wahlrechtsreform, die nun zum ersten Mal greift, ziehen aber nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt, anderenfalls gehen die siegreichen Direktkandidaten leer aus. Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag nur noch 630 Abgeordnete, statt aktuell 733.

Um die Reform war lange gerungen und hitzig diskutiert worden. Einigkeit herrschte zwar grundsätzlich darüber, dass der Bundestag nicht weiter wachsen sollte, aber auf welchem Weg das erreicht werden sollte, war strittig.

Verwendete Quellen
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