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USA: Donald Trump muss im Januar wegen Verleumdung vor Gericht


Schriftstellerin klagt erneut
Trump muss im Januar wegen Verleumdung vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 16.06.2023Lesedauer: 1 Min.
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Donald Trump: Trotz zahlreicher Klagen und Skandale will der ehemalige Präsident zurück ins Weiße Haus. (Quelle: Evan Vucci)

Einen Zivilprozess hat der frühere US-Präsident bereits gegen Schriftstellerin Carroll verloren. Nun klagt sie erneut.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump soll sich nur wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten auch im Zusammenhang mit einer erneuten Verleumdungsklage der US-Autorin E. Jean Carroll vor Gericht verantworten. Den Beginn des Prozesses hat ein Bundesrichter in New York vorläufig auf den 15. Januar 2024 festgelegt, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung hervorgeht.

Kurz nach der Verurteilung Trumps zu einer Entschädigung in Millionenhöhe wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung im Mai hatte die Schriftstellerin Carroll bekannt gemacht, erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen zu wollen. Grund dafür seien Beleidigungen, die Trump am Tag nach dem Urteil im Sender CNN gegen sie ausgesprochen habe.

Trump: "Erfundene Geschichte"

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es am 9. Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Die Jury ordnete auch wegen Verleumdung an, dass der 77-jährige Trump insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Trump legte Berufung gegen das Urteil ein.

Am Tag nach dem Urteil leugnete Trump bei CNN erneut Carrolls Darstellung des Vorfalls und warf der Autorin vor, es handle sich um eine "erfundene Geschichte". Trump behauptete zudem, er habe Carroll niemals getroffen und nannte sie eine "Verrückte".

Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump, der sich bei den Präsidentschaftswahlen 2024 um die Kandidatur der Republikaner bewirbt, mit dem Gesetz auseinandersetzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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